Gemeinderat beschließt Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer B

Im Zuge der Grundsteuerreform hat der Gemeinderat unserer Gemeinde in der Gemeinderatssitzung am 14.11.2024 eine wichtige Entscheidung getroffen: Die Hebesätze der Grundsteuer B werden von bisher 425 % auf 390 % gesenkt.

Mit diesem Schritt möchte die Gemeinde die finanzielle Belastung für Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer verringern und den Auswirkungen der Reform Rechnung tragen. Die Anpassung wurde nach sorgfältiger Prüfung der Haushaltssituation und unter Berücksichtigung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger beschlossen.

Die neuen Hebesätze treten ab 01.01.2025 in Kraft. Damit setzt die Gemeinde ein klares Zeichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Herausforderungen der Grundsteuerreform.

VO/02/025/2024