Landkreis stimmt Tempo-30-Antrag für St. Dionys zu

Gute Nachrichten für die Sicherheit in St. Dionys: Der Landkreis Lüneburg hat dem Antrag der Gemeinde Barum auf eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Karl-der-Große-Straße zugestimmt und die Umsetzung offiziell angeordnet.

Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 18. Februar 2026 wurde festgelegt, dass am bestehenden Fußgängerüberweg künftig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Die bestehende Beschilderung wird entsprechend ergänzt.

Hintergrund der Maßnahme sind wiederholt gemeldete gefährliche Situationen am Fußgängerüberweg. Durch die Kurvenlage ist die Sicht eingeschränkt, wodurch insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger – darunter auch Schulkinder – ein erhöhtes Risiko bestand. Der Landkreis begründet die Anordnung ausdrücklich mit Gründen der Verkehrssicherheit.

Da es sich bei der Karl-der-Große-Straße um eine Kreisstraße handelt, wird die Umsetzung der Maßnahme durch den Landkreis selbst vorgenommen.

Der Rat der Gemeinde Barum begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Mit der nun angeordneten Geschwindigkeitsreduzierung wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden geleistet.