Baustelle in Barum: Sanierung der „Trompeten“ an der Alten Dorfstraße

Die Gemeinde Barum führt ab dem 13. April 2026 notwendige Sanierungsarbeiten an der Alten Dorfstraße durch. Da die Fahrbahnen in den beiden Einmündungsbereichen zur K1 (Am See) – den sogenannten „Trompeten“ – erhebliche Schäden aufweisen, werden diese grundhaft erneuert.

Ablauf und Zeitplan

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis zum 08. Mai 2026 an. Um den Verkehrsfluss bestmöglich zu erhalten, werden die Einmündungen nacheinander in zwei Abschnitten vollgesperrt:

  • 1. Bauabschnitt: Zuerst erfolgt die Vollsperrung der westlichen Einmündung
  • 2. Bauabschnitt: Im Anschluss wird die östliche Einmündung saniert.

Wichtige Hinweise für den Verkehr

  • Sackgassenregelung: Während der Sperrungen wird die Alte Dorfstraße jeweils zur Sackgasse, wobei die Zufahrt für Anlieger bis zur Baustelle frei bleibt.
  • Geschwindigkeitsreduzierung: Zum Schutz der Bauarbeiter und aller Verkehrsteilnehmer wird das Tempo auf der K1 (Am See) im Baustellenbereich auf 30 km/h begrenzt.
  • ÖPNV & Entsorgung: Die Bushaltestellen „Am See“ bleiben während der gesamten Bauzeit frei anfahrbar. Auch die Müllabfuhr ist sichergestellt.

Sicherheit für Fußgänger

Besonderes Augenmerk liegt auf der sicheren Querung der Straße. Daher werden auf der K1 (Am See) zwei gelb-markierte Fußgängerüberwege eingerichtet:

  • Ein Überweg befindet sich links der westlichen Einmündung.
  • Ein zweiter Überweg wird rechts der östlichen Einmündung (nahe der Bushaltestelle) markiert.
  • Der Gehweg von der Alten Dorfstraße zur K1 kann im ersten Bauabschnitt weiterhin genutzt werden.

Wir bitten um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und um Vorsicht im Bereich der Arbeitsstellen.
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Weichenstellung für den Straßenbau: Rat beschließt finanziellen Rahmen

Die Gemeinde Barum schafft die Voraussetzungen für neue Investitionen in die Infrastruktur. Ein Budget von bis zu 750.000 € steht für die ersten Maßnahmen bereit.

In der Sitzung vom 18.03.2026 hat der Gemeinderat einstimmig die Aufnahme einer Kreditermächtigung über 750.000 € für das laufende Haushaltsjahr beschlossen. Damit endet eine mehrjährige Phase, in der aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen kaum Investitionen in die Straßenerneuerung möglich waren. Dieser Rahmen ermöglicht es der Gemeinde, das erste große Bauprojekt zeitnah anzugehen.

Die Eckpunkte der Entscheidung:

  • Investition statt Reparatur: Der Fokus liegt auf grundhaften Neubaumaßnahmen. Diese sind wirtschaftlich vorteilhaft, da sie als Investition in das kommunale Vermögen gelten und die Kosten über die Nutzungsdauer verteilt werden, statt den aktuellen Haushalt sofort voll zu belasten.
  • Keine Straßenausbaubeiträge: Da in der Gemeinde Barum die entsprechende Satzung vor Jahren abgeschafft wurde, werden Anwohner nicht direkt zu Beiträgen herangezogen. Die Finanzierung erfolgt solidarisch über eine dafür damals angepasste Grundsteuer.
  • Verantwortungsvolle Planung: Da die Gemeinde aktuell schuldenfrei ist, wird dieser Spielraum nun gezielt genutzt, um die Substanz unserer Wege zu sichern.
  • Haushaltsneutralität: Durch ein begleitendes Finanzkonzept (u.a. Anpassung der Gewerbesteuer) bleibt die Gemeinde trotz der Investition finanziell stabil.

Projektauswahl durch den Bauausschuss

Welches Projekt als erstes umgesetzt wird, wird zeitnah im Bauausschuss beraten. Grundlage hierfür ist die seit 2023 erarbeitete Prioritätenliste. Die im Bauausschuss getroffene Empfehlung dient als Basis für die finale Entscheidung durch den Rat.

Dokumentation der Planungen

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger wurde eine ausführliche Projektseite eingerichtet. Diese enthält die vollständige Chronologie von der ersten Befahrung im Jahr 2023 bis zum aktuellen Beschluss sowie weiterführende Hintergründe zur Finanzierung und zum Zustand des Straßennetzes.

Zukunft der kirchlichen Gebäude in unserer Region

Die Kirchengemeinde St. Dionys, zu der neben Barum und Horburg auch die Ortschaften Brietlingen, Lüdershausen und Bütlingen gehören, steht vor einer bedeutenden Umstrukturierung ihrer Gebäudesituation.

Da die Zahl der Kirchenmitglieder seit 2015 deutlich gesunken ist, stehen der Gemeinde laut den Richtlinien der Landeskirche offiziell nur noch ca. 200 m² Gemeindefläche zu. Aktuell unterhält die Kirchengemeinde jedoch mit dem Pfarrhaus und dem Gemeindehaus in Brietlingen insgesamt über 438 m². Seit dem 1. Januar 2026 erhält die Kirchengemeinde daher keine Bauergänzungsmittel mehr für den Unterhalt dieser Gebäude.

Suche nach Kooperationen und Lösungen Da diese Räumlichkeiten wichtige Orte für das soziale und kulturelle Leben in unseren Dörfern sind , sucht der Kirchenvorstand nun das Gespräch mit den politischen Gemeinden und der Öffentlichkeit. Ziel ist es, Möglichkeiten wie den Betrieb eines gemeinsamen Dorfgemeinschaftshauses, Stiftungen oder Fördervereine auszuloten, um einen drohenden Verkauf von Gebäuden abzuwenden.

Einladung zur Informationsveranstaltung

Um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand zu informieren und gemeinsam Ideen zu sammeln, lädt die Kirchengemeinde zu einer Versammlung ein:

  • Termin: Freitag, 17. April 2026
  • Zeit: 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Ort: Kirche St. Dionys

Den vollständigen Bericht der Kirchengemeinde mit allen Details zu den betroffenen Gebäuden finden Sie hier:

Seniorenkabarett in Bardowick: „gepfeffert und gesalzen“

Der Seniorenbeirat der Samtgemeinde Bardowick lädt herzlich zu einem unterhaltsamen Kabarettnachmittag ein:

Am Donnerstag, den 07. Mai 2026, präsentiert das Seniorenkabarett „Die Lüneburger“ im Evangelischen Gemeindehaus Vögelsen ihr Programm „gepfefert und gesalzen“.

Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Potpourri aus kurzen Szenen, Sketchen und Liedern. Mit viel Humor werden dabei politische und gesellschaftliche Themen aufgegriffen und pointiert dargestellt.

Veranstaltungsdetails:

  • Einlass: 15:30 Uhr
  • Beginn: 16:00 Uhr
  • Ende: ca. 17:30 Uhr
  • Eintritt: 5 Euro

Ort:
Ev. Gemeindehaus Vögelsen
Schulstraße 6
21360 Vögelsen

Eine Anmeldung ist bis zum 30. April 2026 beim Seniorenbeirat Bardowick erforderlich:
Telefon: 04131 1201-555
E-Mail: seniorenbeirat@bardowick.de

Der Seniorenbeirat freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher!

Barumer Klönschnack am Freitag im Balagan

Ab heute gilt die Leinenpflicht: Schutz für den tierischen Nachwuchs

Mit dem Einzug des Frühlings erwacht die Natur zu neuem Leben. Für viele unserer heimischen Wildtiere beginnt nun die wichtigste Zeit des Jahres: Sie ziehen ihren Nachwuchs auf. Während einige Tiere ihre Jungen geschützt in Höhlen oder Baumkronen zur Welt bringen, sind Arten wie Feldhasen, Rehkitze oder bodenbrütende Vögel (z. B. Rebhuhn und Kiebitz) weitgehend ungeschützt am Boden den Gefahren der Umgebung ausgesetzt.

Um diese Tiere und ihren Nachwuchs zu schützen, gilt in ganz Niedersachsen – und somit auch in der Gemeinde Barum – die allgemeine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Zeitraum: Die Leinenpflicht gilt vom 1. April bis zum 15. Juli.
  • Geltungsbereich: Hunde müssen in der „freien Landschaft“ zwingend an der Leine geführt werden. Dazu gehören Wälder, Wiesen, Felder sowie die dazugehörigen Wege und Gewässer.
  • Besonderheit Naturschutzgebiete: Bitte beachten Sie, dass in ausgewiesenen Naturschutzgebieten des Landkreises Lüneburg eine ganzjährige Leinenpflicht besteht.
  • Verhalten im Gelände: Es ist in dieser Zeit besonders wichtig, mit Hunden ausschließlich auf den Wegen zu bleiben.

Warum ist das Anleinen so wichtig?

Auch wenn ein Hund nicht aktiv jagt oder Tiere verletzt, kann allein der Kontakt oder die bloße Annäherung eine massive Störung darstellen. Dies führt häufig dazu, dass Elterntiere ihre Jungen verstoßen, woraufhin der Nachwuchs verhungert oder erfriert. Ein verantwortungsbewusster Umgang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in unserer Region für die Zukunft zu bewahren.

Rechtliche Konsequenzen

Die Leinenpflicht ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgeschrieben. Verstöße gegen diese Regelung gelten als Ordnungswidrigkeit und können von den Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Kontrolle erfolgt durch von den Gemeinden berufene Feld- und Forsthüter.

Wir bitten alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer um gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung beim Schutz unserer heimischen Tierwelt.