Zukunft der kirchlichen Gebäude in unserer Region

Die Kirchengemeinde St. Dionys, zu der neben Barum und Horburg auch die Ortschaften Brietlingen, Lüdershausen und Bütlingen gehören, steht vor einer bedeutenden Umstrukturierung ihrer Gebäudesituation.

Da die Zahl der Kirchenmitglieder seit 2015 deutlich gesunken ist, stehen der Gemeinde laut den Richtlinien der Landeskirche offiziell nur noch ca. 200 m² Gemeindefläche zu. Aktuell unterhält die Kirchengemeinde jedoch mit dem Pfarrhaus und dem Gemeindehaus in Brietlingen insgesamt über 438 m². Seit dem 1. Januar 2026 erhält die Kirchengemeinde daher keine Bauergänzungsmittel mehr für den Unterhalt dieser Gebäude.

Suche nach Kooperationen und Lösungen Da diese Räumlichkeiten wichtige Orte für das soziale und kulturelle Leben in unseren Dörfern sind , sucht der Kirchenvorstand nun das Gespräch mit den politischen Gemeinden und der Öffentlichkeit. Ziel ist es, Möglichkeiten wie den Betrieb eines gemeinsamen Dorfgemeinschaftshauses, Stiftungen oder Fördervereine auszuloten, um einen drohenden Verkauf von Gebäuden abzuwenden.

Einladung zur Informationsveranstaltung

Um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand zu informieren und gemeinsam Ideen zu sammeln, lädt die Kirchengemeinde zu einer Versammlung ein:

  • Termin: Freitag, 17. April 2026
  • Zeit: 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Ort: Kirche St. Dionys

Den vollständigen Bericht der Kirchengemeinde mit allen Details zu den betroffenen Gebäuden finden Sie hier:

Seniorenkabarett in Bardowick: „gepfeffert und gesalzen“

Der Seniorenbeirat der Samtgemeinde Bardowick lädt herzlich zu einem unterhaltsamen Kabarettnachmittag ein:

Am Donnerstag, den 07. Mai 2026, präsentiert das Seniorenkabarett „Die Lüneburger“ im Evangelischen Gemeindehaus Vögelsen ihr Programm „gepfefert und gesalzen“.

Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Potpourri aus kurzen Szenen, Sketchen und Liedern. Mit viel Humor werden dabei politische und gesellschaftliche Themen aufgegriffen und pointiert dargestellt.

Veranstaltungsdetails:

  • Einlass: 15:30 Uhr
  • Beginn: 16:00 Uhr
  • Ende: ca. 17:30 Uhr
  • Eintritt: 5 Euro

Ort:
Ev. Gemeindehaus Vögelsen
Schulstraße 6
21360 Vögelsen

Eine Anmeldung ist bis zum 30. April 2026 beim Seniorenbeirat Bardowick erforderlich:
Telefon: 04131 1201-555
E-Mail: seniorenbeirat@bardowick.de

Der Seniorenbeirat freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher!

Barumer Klönschnack am Freitag im Balagan

Ab heute gilt die Leinenpflicht: Schutz für den tierischen Nachwuchs

Mit dem Einzug des Frühlings erwacht die Natur zu neuem Leben. Für viele unserer heimischen Wildtiere beginnt nun die wichtigste Zeit des Jahres: Sie ziehen ihren Nachwuchs auf. Während einige Tiere ihre Jungen geschützt in Höhlen oder Baumkronen zur Welt bringen, sind Arten wie Feldhasen, Rehkitze oder bodenbrütende Vögel (z. B. Rebhuhn und Kiebitz) weitgehend ungeschützt am Boden den Gefahren der Umgebung ausgesetzt.

Um diese Tiere und ihren Nachwuchs zu schützen, gilt in ganz Niedersachsen – und somit auch in der Gemeinde Barum – die allgemeine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Zeitraum: Die Leinenpflicht gilt vom 1. April bis zum 15. Juli.
  • Geltungsbereich: Hunde müssen in der „freien Landschaft“ zwingend an der Leine geführt werden. Dazu gehören Wälder, Wiesen, Felder sowie die dazugehörigen Wege und Gewässer.
  • Besonderheit Naturschutzgebiete: Bitte beachten Sie, dass in ausgewiesenen Naturschutzgebieten des Landkreises Lüneburg eine ganzjährige Leinenpflicht besteht.
  • Verhalten im Gelände: Es ist in dieser Zeit besonders wichtig, mit Hunden ausschließlich auf den Wegen zu bleiben.

Warum ist das Anleinen so wichtig?

Auch wenn ein Hund nicht aktiv jagt oder Tiere verletzt, kann allein der Kontakt oder die bloße Annäherung eine massive Störung darstellen. Dies führt häufig dazu, dass Elterntiere ihre Jungen verstoßen, woraufhin der Nachwuchs verhungert oder erfriert. Ein verantwortungsbewusster Umgang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in unserer Region für die Zukunft zu bewahren.

Rechtliche Konsequenzen

Die Leinenpflicht ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgeschrieben. Verstöße gegen diese Regelung gelten als Ordnungswidrigkeit und können von den Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Kontrolle erfolgt durch von den Gemeinden berufene Feld- und Forsthüter.

Wir bitten alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer um gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung beim Schutz unserer heimischen Tierwelt.