Erstellung eines Baumkatasters

Unsere Gemeinde ist Vorreiterin beim Baumkataster!

11.10.2023

Die Gemeinde Barum hat als erste Gemeinde in der Samtgemeinde Bardowick ein Baumkataster. Dieses wurde als Antrag eingebracht und im Dezember 2022 vom Rat einstimmig beschlossen. Mit viel Eigeninitiative der antragstellenden Ratsmitglieder sowie mit einem ausgewiesenen Baumfachmann (FLL-zertifiziert) wurde es dann in die Tat umgesetzt – so liegt nunmehr seit Frühjahr 2023 eine komplette Aufstellung aller innerorts wachsenden, gemeindeeigenen Bäume unserer drei Ortsteile vor. Jeder einzelne Baum wurde kontrolliert und beurteilt – insgesamt mehr als 800 Stück!

Was genau ist aber ein Baumkataster?

Gemeindeeigene Bäume müssen geschützt und gepflegt werden – das geht jedoch nur durch regelmäßige fachliche Kontrolle und Beurteilung. Jeder unserer über 800 Bäume wird dafür zweimal im Jahr (im belaubten und im unbelaubten Zustand) begutachtet und sein Zustand aufgenommen. Dabei wird ersichtlich, welcher Baum (ggf. erstmalig) Pflege bedarf (z.B. Totholz entfernen) oder wo Gefährdungen vorliegen. Durch diese fachlichen Beurteilungen können dann Pflegearbeiten nach Prioritätenliste gezielt beauftragt bzw. ausgeschrieben und Gefährdungen insbesondere für die Öffentlichkeit schnell beseitigt werden – denn nur so kann die Gemeinde nachweislich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. In größeren Städten sind Baumkataster Standard, in kleineren Gemeinden gibt es sie bisher nur sehr selten.

Zusätzlich wurden bereits fast alle der in der Gemeinde Barum erfassten Bäume im Geoportal des Landkreises Lüneburg eingetragen und somit ein öffentlicher Zugang zu den individuellen Daten jedes Baumes für alle Interessierten geschaffen (TerraWeb des Landkreis Lüneburgs – unter dem Thema „Einheits- und Samtgemeinden (Themen) à Samtgemeinde Bardowick“).

Insgesamt konnte durch die umfangreiche und engagierte Arbeit einiger Ratsmitglieder sowohl bei der Erfassung der Bäume als auch bei der Übertragung der Daten ins Geoportal kostensparend gearbeitet werden, so dass die finanzielle Belastung für die Gemeinde relativ gering ist – auch das ist ein Beispiel für gute Ratsarbeit!

Wir sind alle aufgefordert die Schönheit unseres Lebensumfeldes zu pflegen. Dazu gehört ganz klar ein schöner und gesunder Baumbestand. Dafür steht die Gemeinde Barum ein. Aber auch und gerade bei Ihnen im Garten gilt dies – nicht umsonst sind seit Anfang 2021 in Niedersachsen auch Bäume und Gehölze in privaten Gärten teilweise „geschützt“ und eine Vielzahl an Eingriffen muss mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Hierbei steht Ihnen die Gemeinde gern mit Rat und Tat zur Seite. Falls Sie Fragen zu Ihren privaten Bäumen und Gehölzen, zu ihrer Pflege sowie zu rechtlichen Belangen haben, sprechen Sie die Gemeindeverwaltung gern an.

Geoportal

14.07.2023

Unser Baumkataster wird von uns zur Zeit im GeoPortal des Landkreises eingearbeitet.

Unter den Kateireitern – Zuschaltbare Themen – Einheits- u. Samtgemeinden (Themen) – Samtgemeinde Bardowick – Gemeinde Barum: Baumkataster können die Informationen zu den Bäumen abgerufen werden.

Baumkataster des Ortsteils St. Dionys
Baumkataster des Ortsteils Barum (in Erstellung)

Fällung der ‚Flindt-Eiche‘ bestätigt Beurteilung unseres Baumkontrolleurs

18.09.2022

So bedauerlich und traurig der Verlust der ältesten der noch verbliebenen Eichen auf dem Gelände des Saales ist, so klar beweist die Fällung, dass die Gemeinde mit der Erstellung eines Baumkataster für gemeindeeigene Bäume genau das richtige tut: Gefährdungen werden rechtzeitig professionell erkannt, benannt und beseitigt. Somit wird der Pflichtaufgabe ‚Verkehrssicherungspflicht‘ genüge getan und durch anstehende Pflege wird auch der wertvolle Bestand gesichert werden.

Wie im Artikel vom 8. Juni bekannt gemacht, ist der Stamm dieser im Kronenbereich noch hoch agilen Eiche von unserem Baumkontrolleur als nicht standfest beurteilt worden. Wie dramatisch jedoch die Realität ist, zeigt diese Fotos nach der Fällung:

Da Fällungen und Eingriffe landschafts- und ortsbildprägender Bäume (egal ob öffentlich oder privat) grundsätzlich einer Beurteilung und Genehmigung (§17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz) der unteren Naturschutzbehörde (UNB Lag.) bedürfen, ist diese selbstverständlich vorab mit eingebunden worden: 

Ersatzpflanzungen sind benannt und werden von der Gemeinde in Auftrag gegeben.

So hat sie ausgesehen und den Platz geprägt.

…Nun sieht’s leider so aus….

Erstellung eines Baumkatasters

23.02.2022

Erstellung eines Baumkatasters für gemeindeeigene Bäume als Grundlage für unsere gesetzliche Verkehrssicherungspflicht.

BAUMKATASTER für gemeindeeigene BäumeWARUM und WAS IST DAS ?

Ein Baumkataster hat nichts mit einer, von vielen gefürchteten, Baumschutzsatzung zu tun, diese ist auch nicht im Gespräch.

Die Schönheit unsere Gemeinde und damit unsere Lebensqualität wird, für jeden sichtbar, eindeutig durch unsere alten, wertvollen Baumbestände entscheidend mit geprägt. Das ist ein hohes Gut, jahrhundertealt, und dafür haben wir eine besondere Verantwortung zum Schutz und Erhalt zu übernehmen – auch und besonders für die folgenden Generationen. Auch zur nachweislichen Erfüllung der ‚Verkehrssicherungspflicht‘ ist beim sensiblen Thema ‚Bäume‘ ein Baumkataster, erstellt von einer ausgewiesenen Fachfirma, die sicherste und effizienteste Grundlage – wie bundesweit üblich.

Im Kataster werden alle relevanten, gemeindeeigenen Bäume in Koordination mit der Gemeinde registriert und mit Nummernplaketten versehen. Bestandteil dieser Dokumentation ist unter anderem eine Beurteilung des Zustandes. Wenn erforderlich werden also sofort baumpflegerische Arbeiten festgestellt und benannt.

Dies ist die Grundlage zur rechtzeitigen Erkennung und Beseitigung von möglichen Gefahren für Dritte, denn unsere Gemeinde (wie jeder und jede von uns im eigenen privaten Umfeld) hat nachweislich der gesetzlichen, sogenannten.‚VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT‘ Rechnung zu tragen.

Das heißt, dass alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen sind, um Schäden Dritter zu verhindern.

Sollte Sanierungsbedarf festgestellt werden gibt es also im Kataster dazu eine verbindliche Aussage. Die daraus resultierenden Arbeiten können gesammelt und von der Gemeinde ausgeschrieben werden, um kostengünstigst diese Arbeiten von Fachfirmen (möglichst mit FLL-Zertifizierung, also als geprüfter Baumpfleger ausgewiesen) zu vergeben. Es sind dann alle Gemeindebäume regelmäßig auf Grundlage des Katasters zu überprüfen. Sollten Bäume gefällt werden müssen, wird, wenn möglich, eine Ersatzpflanzung ausgeführt.

Übrigens: Baumpflegemaßnahmen wie Totholzentfernung und weitere ‚nicht das grün‘ beeinträchtigenden Arbeiten dürfen das gesamte Jahr ausgeführt werden, so diese nicht die Tierwelt beeinträchtigen.