Überarbeitung des Flächennutzungsplans

In diesem Jahr wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barum überarbeitet.

Am Mittwoch, den 12.10.2022, hat sich der Gemeinderat mit dem Flächennutzungsplan unserer Gemeinde beschäftigt – es geht um seine 44. Änderung. Das letzte Mal wurde die Gemeinde Barum bei der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Bardowick berücksichtigt.

Der Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Aus ihm werden Bebauungspläne (B-Plan) entwickelt. Sie dienen dazu, die städtebauliche Entwicklung und Nutzung des Gemeindegebiets – soweit erforderlich – vorzubereiten und zu leiten. Planungsträger für Bebauungspläne ist die Gemeinde.

Der Flächennutzungsplan gibt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde wieder, indem er verschiedene Arten der Bodennutzung für die jeweiligen Flächen darstellt. Dies sind beispielsweise Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen oder landwirtschaftliche Nutzflächen.

Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan gibt der FNP der Verwaltung verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen. Der FNP entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten.

Die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Barum liegen in der Zuständigkeit der Samtgemeinde (SG) Bardowick.

Zusammen mit der Gemeinde hat die Samtgemeinde bereits Flächen im Barumer Gemeindegebiet betrachtet und vorgeprüft, die in ihrer Darstellung im FNP potenziell geändert werden könnten bzw. müssen. Dabei geht es sowohl um neue Darstellungen (z.B. weitere Wohnflächen, Gewerbeflächen, v.a. aber Flächen für den Gemeinbedarf für den erforderlichen Neubau einer Grundschule in unserer Gemeinde) als auch um die Anpassung von Darstellungen an den Bestand (Berichtigungen).

Zu dieser Vorprüfung haben sich die Ratsmitglieder der Gemeinde beraten und gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet sowie ihr auf dem Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Diese Stellungnahme wird nun der SG Bardowick übermittelt, damit das beauftragte Planungsbüro einen Vorentwurf für die 44. Änderung des Flächennutzungsplans erstellt. Der Vorentwurf wird dann der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgelegt (frühzeitige Beteiligung). Der Beginn der frühzeitigen Beteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde vorab öffentlich bekanntgemacht. Hier wird es Ihnen dann möglich sein, selbst eine Stellungnahme zu der angestrebten Änderung des FNP abzugeben.

Die im Gemeinderat am 12.10.2022 vorgestellte Stellungnahme der Gemeinde Barum zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes können Sie im Gemeindebüro sowie auf der folgenden .pdf-Datei einsehen:

Flächennutzungsplan -Übersicht potentielle Erweiterungsflächen+ Ergänzung Gemeinde Barum