BAUMKATASTER für gemeindeeigene Bäume – WARUM und WAS IST DAS ?

Ein Baumkataster hat nichts mit einer, von vielen gefürchteten, Baumschutzsatzung zu tun, diese ist auch nicht im Gespräch.

Die Schönheit unsere Gemeinde und damit unsere Lebensqualität wird, für jeden sichtbar, eindeutig durch unsere alten, wertvollen Baumbestände entscheidend mit geprägt. Das ist ein hohes Gut, jahrhundertealt, und dafür haben wir eine besondere Verantwortung zum Schutz und Erhalt zu übernehmen – auch und besonders für die folgenden Generationen. Auch zur nachweislichen Erfüllung der ‚Verkehrssicherungspflicht‘ ist beim sensiblen Thema ‚Bäume‘ ein Baumkataster, erstellt von einer ausgewiesenen Fachfirma, die sicherste und effizienteste Grundlage – wie bundesweit üblich.

Im Kataster werden alle relevanten, gemeindeeigenen Bäume in Koordination mit der Gemeinde registriert und mit Nummernplaketten versehen. Bestandteil dieser Dokumentation ist unter anderem eine Beurteilung des Zustandes. Wenn erforderlich werden also sofort baumpflegerische Arbeiten festgestellt und benannt.

Dies ist die Grundlage zur rechtzeitigen Erkennung und Beseitigung von möglichen Gefahren für Dritte, denn unsere Gemeinde (wie jeder und jede von uns im eigenen privaten Umfeld) hat nachweislich der gesetzlichen, sogenannten.‚VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT‘ Rechnung zu tragen.

Das heißt, dass alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen sind, um Schäden Dritter zu verhindern.

Sollte Sanierungsbedarf festgestellt werden gibt es also im Kataster dazu eine verbindliche Aussage. Die daraus resultierenden Arbeiten können gesammelt und von der Gemeinde ausgeschrieben werden, um kostengünstigst diese Arbeiten von Fachfirmen (möglichst mit FLL-Zertifizierung, also als geprüfter Baumpfleger ausgewiesen) zu vergeben. Es sind dann alle Gemeindebäume regelmäßig auf Grundlage des Katasters zu überprüfen. Sollten Bäume gefällt werden müssen, wird, wenn möglich, eine Ersatzpflanzung ausgeführt.

Übrigens: Baumpflegemaßnahmen wie Totholzentfernung und weitere ‚nicht das grün‘ beeinträchtigenden Arbeiten dürfen das gesamte Jahr ausgeführt werden, so diese nicht die Tierwelt beeinträchtigen.