Parken auf Grünstreifen ist untersagt

Der Grund:
Grünstreifen am Fahrbahnrand sind zur Straßenentwässerung da. Durch das ständige Befahren wird der Boden verdichtet und das Regenwasser kann nicht versickern. Es entstehen Pfützen und die Entwässerung ist nicht mehr gesichert. Zudem wird das Gras abgetragen und der Grünstreifen verliert nicht nur an Funktion, sondern auch an Attraktivität.

Bei dem Grünstreifen handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, so dass die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für diese Flächen Anwendung finden. Gemäß § 12 Absatz 4 der StVO ist das Parken nur an rechten Seitenstreifen erlaubt. Dazu gehören Parkstreifen, wenn diese ausreichend befestigt sind. Randstreifen, die der Straßenentwässerung dienen, sind keine Seitenstreifen. Das Parken auf diesen Flächen ist somit verboten und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

Sollten Sie weitere Informationen zum Thema Parkverbot auf Grünstreifen benötigen, wenden Sie sich an Frau Kogel vom Ordnungsamt der Samtgemeinde Bardowick (E-Mail: k.kogel(at)bardowick.de; Tel. 04131 1201-161). 

Zur Information: Stichprobenartig werden im Rahmen der täglichen Kontrollen auch die Falschparker auf Grünstreifen geahndet.