Neues Gewitter-Warnsystem im Golfclub St. Dionys

Der Golfclub St. Dionys setzt auf moderne Sicherheitstechnik, um die Menschen auf dem weitläufigen Golfplatz bei Gewitter rechtzeitig vor Blitzschlag zu warnen.

Das vollautomatische Warnsystem empfängt punktgenaue Ortungsdaten von faktisch gemessenen Blitzen in der Umgebung des Platzes. 

Ist ein Gewitter so nahe, dass Blitze in sicherheitsrelevanter Entfernung gemessen werden, warnt das System mit einem Sirenenton auf dem Platz. Da der Alarm auf dem gesamten Golflatz gehört werden muss, ist der Alarm sehr laut eingestellt, so dass er auch im Ortsteil St. Dionys zu hören sein wird! Außerdem gibt es eine Info auf dem Smartphone. Hat es 20 Minuten lang nicht mehr geblitzt, erfolgt die Entwarnung per Sirenenton und auf dem Smartphone.

Das Gewitter-Warnsystem ist aber nicht nur den Golfspielern vorbehalten. Alle Bürger und Anwohner können sich über die Gewitterlage auf der Golfanlage durch die einfache Info-Ampel (grün-gelb-rot) auf dem Smartphone informieren.

Auf der Internetseite gcstd.coptrweb.de können Sie schnell abchecken, wie die aktuelle Gefahrenlage auf der Golfanlage und in der näheren Umgebung aussieht.

Keine Feiern am Barumer See zu Himmelfahrt erlaubt

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barumer See in der Zeit vom 25. Mai 2022,  18:00 Uhr bis zum 27. Mai 2022, 06:00 Uhr

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom  25. Mai 2022, 18:00 Uhr bis zum 27. Mai 2022, 06.:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  • Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in  der Anlage markierten Flächen.
  • Untersagt wir das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  • Es gilt für die markierten Flächen ein striktes  Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt,  handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Begründung:

Rechtsgrundlage für diese Regelungen ist § 11 NPOG in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG. Danach können unter anderem die Verwaltungsbehörden notwendige Maßnahmen treffen, eine Gefahr abzuwehren.

Christi Himmelfahrt wird traditionell für Tagestouren genutzt, wobei es in Gruppen zu starkem   Alkoholkonsum und Kontrollverlust kommen kann. Um diese Personen und Unbeteiligte vor Gefahrensituationen zu schützen, ist diese Allgemeinverfügung notwendig.

Darüber hinaus handelt es sich bei den markierten Flächen um besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitate, die vor allem in der Brut- und Setzzeit der Ruhe bedürfen. Durch das Betreten der freien Landschaft über den normalen Spaziergang hinaus, ist diese Ruhe nicht mehr gegeben. Insofern werden die Betretungsrechte, die sich aus § 59 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) ergeben, eingeschränkt. Gern. § 39 BNatSchG ist es u. a. verboten wildlebende Tiere zu beunruhigen und ihren Lebensraum zu zerstören. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft warden (§ 69 Abs.1 i. V. m. Abs. 6 BNatSchG). Ausgenommen von diesem Verbot sind die landwirtschaftlichen Anlieger

Allgemeinverfügung Barumer See Christi Himmelfahrt 2022

„Dosenfutter“ in Aktion!

Nachdem die Straßenbauarbeiten des Dorferneuerungsprojektes „Heinrich der Löwe Weg“ abgeschlossen wurden, trat heute die Firma „Dosenfutter“ aus Hamburg in Aktion. Sie verschönerten mit Bildern vom Barumer See und der St. Dionyser Silhouette die E-Bikestation auf dem Dorfplatz. Da der angeschlossene Gehweg Teil des skandinavischen Jakobswegs ist, durfte auch eine Muschel nicht fehlen.

Die Übersichtskarte der Gemeinde Barum hat seinen Platz zwischen den Bänken gefunden

Nun fehlen noch die Garten- und Landschaftsbauarbeiten: Hecken, Büsche und Bäume werden im kommenden Herbst gepflanzt. Der Boden dafür wurde bereits jetzt vorbereitet.