Traurig – ‚Gefahr im Verzug‘: Gemeindeeiche muss gefällt werden

Und das auch noch auf dem ‚Eichenplatz‘ mitten im Dorf, auf dem Gelände des Saales. Unser Baumkontrolleur muss, da es um die Verkehrssicherungspflicht und sich damit um die potentieller Gefährdung Dritter handelt, leider unerbittlich sein.

Das Baumkataster, dass nun in unserer Gemeinde für gemeindeeigene Bäume erstellt wird, dient eben genau dazu: Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen. Natürlich hat aber der Schutz und der Erhalt (und damit die Pflege!) unserer Bäume immer Vorrang, aber manchmal geht es leider nicht anders. Ersatzpflanzungen sind dann natürlich selbstverständlich.

Dieses alte, knorrige Individuum hat mit seinen fast 200 Jahren so einiges erlebt, und zeigt immer noch ein vitales grün. Aber der Stamm, so haben Prüfungen ergeben, ist hohl und in Randbereichen nur noch gefährlich dünn. Braunfäule zersetzt die Statik des Baumes.

Nun gilt laut Bundesnaturschutzgesetz, hier § 39, das Verbot, Bäume in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich nicht zu fällen! Die absolute Ausnahme ist ‚Gefahr im Verzug‘. Diese ist hier leider anzuwenden. Allerdings auch mit der pragmatischen Einschränkung, dass die Fällung erst nach dem 15. Juli erfolgen kann – der gesetzliche Stichtag, an dem die ‚Brut- und Setzzeit‘ offiziell endet. Selbstverständlich wird der Baum vor der Fällung nach Nistvögeln etc. überprüft.

Die untere Naturschutzbehörde (UNB), welche von der Gemeinde umgehend informiert wurde, hat diesen Sachstand ebenfalls am 04.06.2022 vor Ort feststellen müssen und wird diese Ausnahmegenehmigung erteilen.
In Niedersachsen gilt seit 01.01.2021 zudem das Bundesnaturschutzgesetz, hier §17 Abs. 3, das Bäume und Gehölze, die Landschaftsbild- oder Ortsbildprägend sind, unter den Schutz der UNB stellt. Das betrifft natürlich nicht nur die Gemeinde und gemeindeeigene Bäume, sondern auch jede Besitzerin und jeden Besitzer eines solchen Baumes auf Privatgrund.

Wenn Sie also Probleme oder Fragen zu ihren Bäumen haben – wenden Sie sich an die Gemeinde: sie hilft gerne mit Rat und Tat.