Was passiert eigentlich mit dem Saal?
Immer wieder erreichen die Ratsmitglieder solche oder ähnliche Fragen zum Saal, zum Stand der Arbeiten und dazu, was eigentlich für seine Zukunft vorgesehen ist:
„Wird am Saal gearbeitet? / Was ist dort noch zu tun? / Können wir den Saal schon mieten?“
Die kurze Antwort auf diese Fragen lautet: Es geht voran!
Die lange Antwort lautet: Bis Herbst / Winter 2021 hat sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Barum sowie aus den Ratsmitgliedern verschiedene Konzepte und Lösungsvorschläge rund um den Saal überlegt. Nach der Kommunalwahl im letzten Jahr wurde eine neue, interfraktionelle Projektgruppe, bestehend aus Mitgliedern des neu gewählten Rates, gebildet, um das Thema in der neuen Konstellation weiter zu verfolgen. Diese Projektgruppe musste sich nicht nur inhaltlich finden, sondern auch haushaltstechnische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Die Mehrheit im aktuellen Rat lehnt es ab, dass die Gemeinde eine eigene Gastronomie oder ein Bistro im Saal betreibt. Es ist vor allem gewünscht, dass der Saal von der Bevölkerung genutzt wird. So soll der Saal beispielsweise von Bürgerinnen und Bürgern sowie von örtlichen Vereinen gemietet werden können. Dafür soll auch eine grundlegende aber passende Innenausstattung zur Verfügung stehen. Wer bereits bei Ratssitzungen dabei war weiß, dass wir noch keine einheitliche Bestuhlung mit Tischen und Stühlen haben. Auch die Akustik muss definitiv noch verbessert werden – wir brauchen eine Audioanlage und Schallmaßnahmen. Daneben muss der Tresenbereich noch ausgebaut werden – mittlerweile wurden hier Fliesen verlegt und ein Leistungsverzeichnis erstellt, um z.B. die Einrichtung des Tresenbereichs auszuschreiben.
Ein Leistungsverzeichnis (LV) benötigt die Gemeinde immer dann, wenn Arbeiten an Dritte vergeben werden sollen; bei öffentlichen Ausschreibungen dient das LV zur eindeutigen Definition der notwendigen und geforderten Leistungen. Die Gemeinde muss dabei produktneutral vorgeben, welche Leistungen und in welcher Art und Weise erfüllt werden sollen und mit diesem Leistungsverzeichnis Angebote verschiedener Händler, Dienstleister u.ä. einholen. Wenn es um Steuergeld geht, sind klare Regulationen bei der Beschaffung einzuhalten. Das bedeutet aber auch, dass solche Prozesse mit einer langen und aufwändigen Bearbeitungszeit und sehr viel Arbeit verbunden sind.
Solche Leistungsverzeichnisse sind jetzt auch noch z.B. für die Tische und Stühle und für die Akustikanlage erforderlich. Daran arbeitet die Projektgruppe aktuell, und es wurden bereits entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2022 für diese Investitionen eingestellt.
Daneben hat die Projektgruppe Entwürfe zu einer Nutzungsordnung, Hausordnung und zu einem Nutzungsentgelt erstellt, über mögliche Gesellschaftsformen beraten und die bisherige Mängelliste abgearbeitet. Ein dicker Katalog an Sacharbeit, vom Großen bis hin zu Kleinigkeiten: An einen Tresen mit Zapfanlage bis hin zu Seifenspendern, Toilettenschildern oder Fensterfolien musste dabei gedacht werden.
Wenn dann die Inneneinrichtung steht und weitere Fragen wie z.B. Lagerflächen für die Ausstattung und das Equipment geklärt sind, kann in der 2. Jahreshälfte 2022 endlich eine offizielle Einweihung stattfinden. Vorausgesetzt, der Rat der Gemeinde Barum stimmt den Vorschlägen der Projektgruppe zu und die Lieferzeiten der Anbieter und Handwerker ziehen sich nicht allzu sehr in die Länge.