Fällung der ‚Flindt-Eiche‘ bestätigt Beurteilung unseres Baumkontrolleurs

So bedauerlich und traurig der Verlust der ältesten der noch verbliebenen Eichen auf dem Gelände des Saales ist, so klar beweist die Fällung, dass die Gemeinde mit der Erstellung eines Baumkataster für gemeindeeigene Bäume genau das richtige tut: Gefährdungen werden rechtzeitig professionell erkannt, benannt und beseitigt. Somit wird der Pflichtaufgabe ‚Verkehrssicherungspflicht‘ genüge getan und durch anstehende Pflege wird auch der wertvolle Bestand gesichert werden.

Wie im Artikel vom 8. Juni bekannt gemacht, ist der Stamm dieser im Kronenbereich noch hoch agilen Eiche von unserem Baumkontrolleur als nicht standfest beurteilt worden. Wie dramatisch jedoch die Realität ist, zeigt diese Fotos nach der Fällung:

Da Fällungen und Eingriffe landschafts- und ortsbildprägender Bäume (egal ob öffentlich oder privat) grundsätzlich einer Beurteilung und Genehmigung (§17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz) der unteren Naturschutzbehörde (UNB Lag.) bedürfen, ist diese selbstverständlich vorab mit eingebunden worden: 

Ersatzpflanzungen sind benannt und werden von der Gemeinde in Auftrag gegeben.

So hat sie ausgesehen und den Platz geprägt.

…Nun sieht’s leider so aus….