Silvester: Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

– Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2022 bis zum 01.01.2023 –

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2022 bis 01.01.2023 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern. 
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.   
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Team vom Ordnungsamt (Tel.: 04131/1201161)