Keine Feiern am Barumer See zu Himmelfahrt erlaubt

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barumer See in der Zeit vom 17. Mai 2023,  18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06:00 Uhr

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom  17. Mai 2023, 18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06.:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  • Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in  der Anlage markierten Flächen.
  • Untersagt wir das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  • Es gilt für die markierten Flächen ein striktes  Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt,  handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Begründung:

Rechtsgrundlage für diese Regelungen ist § 11 NPOG in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG. Danach können unter anderem die Verwaltungsbehörden notwendige Maßnahmen treffen, eine Gefahr abzuwehren.

Christi Himmelfahrt wird traditionell für Tagestouren genutzt, wobei es in Gruppen zu starkem   Alkoholkonsum und Kontrollverlust kommen kann. Um diese Personen und Unbeteiligte vor Gefahrensituationen zu schützen, ist diese Allgemeinverfügung notwendig.

Darüber hinaus handelt es sich bei den markierten Flächen um besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitate, die vor allem in der Brut- und Setzzeit der Ruhe bedürfen. Durch das Betreten der freien Landschaft über den normalen Spaziergang hinaus, ist diese Ruhe nicht mehr gegeben. Insofern werden die Betretungsrechte, die sich aus § 59 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) ergeben, eingeschränkt.

Gern. § 39 BNatSchG ist es u. a. verboten wildlebende Tiere zu beunruhigen und ihren Lebensraum zu zerstören. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft warden (§ 69 Abs.1 i. V. m. Abs. 6 BNatSchG).

Ausgenommen von diesem Verbot sind die landwirtschaftlichen Anlieger

Allgemeinverfügung Barumer See Christi Himmelfahrt 2023

Umwelttag der Gemeinde Barum

Das Bürgernetz Barum e.V. und die Gemeinde Barum laden zum Umwelttag ein!

Endlich können wir uns alle wieder treffen und die Ortsteile Barum, Horburg und St. Dionys gemeinsam vom Müll befreien, um unsere Gemeinde nachhaltig pflegen!
Der Start und die Einteilung beginnt am 22. April um 10 Uhr vor den drei Feuerwehrhäusern in Barum, Horburg und St. Dionys.
Bitte tragt gerne Warnwesten und wer hat, darf auch Gartengeräte, Greifzangen, Handschuhe, Eimer und Müllbeutel zum Sammeln und Säubern mitbringen. Abhängig vom Wetter sollte jede/jeder entsprechende Kleidung tragen.

Zum Abschluss laden die Gemeinde Barum und das Bürgernetz Barum alle fleißigen Helferinnen und Helfer zu einem kleinen Imbiss am Saal in Barum ein. Die Gemeinde sorgt dabei für die Speisen und das Bürgernetz für die Getränke an dem Nachmittag.

Öffentliche Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 13.04.2023, findet um 19:00 Uhr im Saal am See, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Barum statt.
Zuhöherinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

T a g e s o r d n u n g:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)

4. Feststellung der Tagesordnung

5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2023

6. Benutzungs- und Gebührensatzung des Kindergartens „Alle unter einem Dach“ der Gemeinde Barum; hier: Erhöhung der Gebühren für die Mittagsmahlzeit VO/02/008/2023

7. Haushalt 2023

  1. Ergebnishaushalt
  2. Finanzhaushalt
  3. Investitionsplan
  4. Stellenplan
  5. Haushaltssatzung

8. Mitteilungen des Bürgermeisters

9. Anfragen und Anregungen

10. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)

11. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Herausgabe der Ausschreibung der Gala-Bauarbeiten „Außenanlage Saal Ost“

Die Ausschreibung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den Ostbereich der Außenanlagen des Saals am See (Parkfläche und Zuwegung) wird nun herausgegeben.

Wer sich an der Ausschreibung beteiligen möchte, meldet sich bitte unter verwaltung@gemeinde-barum.de

Die Möblierung des Saals am See ist bestellt

Am Donnerstag, den 23.03.2023, hat der Gemeinderat der Bestellung von Bankettstühlen, Banketttischen sowie Stehtischen mit dazugehörigen Transportwagen mehrheitlich zugestimmt. Die Bestellung wurde unverzüglich am nächsten Tag in Auftrag gegeben. ABC Worldwide aus Bad Bentheim – Gildehaus hat den Zuschlag erteilt bekommen. Die Lieferzeit beträgt 12 bis 14 Wochen.

Demnächst ist der Saal am See mit folgendem Mobiliar bestückt:

  • 180 Bankettstühle
  • 15 runde Banketttische mit Platz für 8 Personen (Durchmesser: 152 cm)
  • 21 eckige Banketttische mit den Maßen 180 x 80 cm
  • 8 eckige Banketttische mit den Maßen 120 x 80 cm
  • 10 Stehtische

Saalnutzungsbeispiele mit dem oben aufgeführten Mobiliar

Anmerkung: die grün dargestellten Fluchtwege müssen immer frei von Möblierung bleiben.