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Weniger Wasserverbrauch bei Hitze: Landkreis Lüneburg schränkt Bewässerung bei Temperaturen ab 24 Grad stark ein

Der Sommer startet trocken: Ergiebiger Regen bleibt seit Mitte Mai aus und ist aktuell auch nicht in Sicht. Aufgrund der Trockenheit und der angespannten Grundwassersituation ruft der Landkreis Lüneburg zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser in Garten und Landwirtschaft auf. Für die kommende Woche kündigt der Fachdienst Umwelt mit der Unteren Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung an, die alle Eckdaten rechtlich zusammenfasst: „Ab einer Außentemperatur von 24 Grad dürfen Gärten dann zwischen 11 und 19 Uhr nicht mehr bewässert werden“, erklärt Landrat Jens Böther. „Mittags und nachmittags ist die Verdunstung bei hohen Temperaturen sehr stark und es kommt ohnehin nur wenig Wasser bei den Pflanzen an. Daher schränken wir die Zeit ein. Ich bin sicher, viele Menschen handhaben die Gartenbewässerung schon jetzt so.“ Was bisher ein Appell an die Bevölkerung im Landkreis Lüneburg war, wird mit der Allgemeinverfügung rechtlich bindend – bei Verstößen drohen Bußgelder. Dabei ist egal, ob das Wasser aus der eigenen Bohrung im Garten oder dem Leitungsnetz des Wasserversorgers entnommen wird.

Egal ob Gemüsegarten, Zierrasen oder Blumenbeet: Wer seine Pflanzen tränken möchte, muss sich im Kreisgebiet ab Mitte nächster Woche auf die frühen Morgenstunden oder den Abend beschränken. Um die Ernte von Nahrungsmitteln wie etwa Weizen und Kartoffeln nicht zu gefährden, erlaubt der Landkreis nur für die Landwirtschaft eine Ausnahme: „Für die Feldberegnung grenzen wir die Zeiten erst ab 28 Grad vollständig ein“, so der Verwaltungschef. Bereits jetzt dürfen Landwirtinnen und Landwirte ab einer Windgeschwindigkeit von acht Metern pro Sekunde – das sind knapp 30 Stundenkilometer – nicht mehr mit der Beregnungsmaschine bewässern. Diese Regelung gilt im Landkreis Lüneburg seit 2021, denn bei hohen Windgeschwindigkeiten geht viel Wasser verloren und fehlt dann im Grundwasserhaushalt. Diese Regelung wird etwas strenger: Ab 24 Grad Außentemperatur darf jetzt nur noch bei geringeren Windgeschwindigkeiten bis fünf Metern pro Sekunde zwischen 11 und 19 Uhr beregnet werden. Die bisherige Obergrenze bei kühleren Temperaturen wird von acht Metern pro Sekunde auf sieben Meter pro Sekunde abgesenkt. Denn der Einfluss des Windes ist für die Verdunstung mindestens so relevant wie die Temperatur.

Landrat Jens Böther betont: „Wir müssen unser Grundwasser für kommende Generationen erhalten. Nur so können wir langfristig die Ernährung der Menschen in unserer Region und in Deutschland sicherstellen. Wie viel Grundwasser zukünftig für die Feldberegnung zur Verfügung steht, wird derzeit in einem hydrogeologischen Gutachten geprüft.“

Hintergrund der neuen Regelung im Landkreis Lüneburg sind der Klimawandel und die trockenen niederschlagsarmen Sommer der vergangenen Jahre, in denen sich die Grundwasserkörper nicht vollständig wieder auffüllen konnten. Erst im Mai 2023 hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in einer Zeitreihenanalyse aufgezeigt, dass die Grundwasserneubildung in Niedersachsen seit 2011 unterdurchschnittlich ausfällt – die Grundwasservorräte durch Niederschlag werden also nicht ausreichend wieder aufgefüllt. Gleichzeitig muss die Landwirtschaft in Jahren mit wenig Regen die Felder mehr bewässern, um trotz Trockenheit gute Erträge zu erzielen. Wer sich nicht an die Allgemeinverfügung hält und auch bei höheren Temperaturen oder Windgeschwindigkeiten beregnet, riskiert im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Der Landkreis kontrolliert auch heute schon, ob Brunnen für die Feldberegnung ordnungsgemäß sind und die geltenden Regelungen eingehalten werden.

Wie stark der Wind weht und wie hoch die aktuelle Temperatur ist, erfahren Landwirte und alle Interessierten über den Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de. Dessen Daten gelten auch als Referenz für die Vorgaben der Allgemeinverfügung. Weitere Informationen zum Thema Wasser gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/wasser.

Der Landkreis Lüneburg ist für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg nicht die zuständige Wasserbehörde. Die Regelungen gelten daher nur für das übrige Kreisgebiet.

Weitere Tipps zum Wassersparen

Der Klimawandel geht an der Region nicht vorbei. Niedrigwasser und trockene Wälder zeigen die Auswirkungen in der Natur. Der Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser löst Diskussionen aus. Wie soll es mit dem Wasser weitergehen? Fest steht: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann mitwirken. Jeder Tropfen zählt. „Bitte gehen Sie gewissenhaft mit Wasser um“, appelliert Michael Loch, Fachgebietsleitung Wasser vom Landkreis Lüneburg. „Wir alle sind in dieser Zeit gefordert und dürfen die wertvolle Ressource nicht verschwenderisch nutzen.“ Ob für den Garten oder eine gewerbliche oder industrielle Nutzung, es geht um jeden Verbrauch. „Nutzen Sie Wasser clever: Fangen Sie Regenwasser auf und nutzen es zur Gartenbewässerung“, empfiehlt Michael Loch. „Wasser, welches Sie zuvor zum Salatwaschen oder Eierkochen genutzt haben, können Sie auch zum Gießen von Pflanzen verwenden. Auch kleine Mengen helfen.“

Dass selbst angebaute Lebensmittel im Garten in den Abendstunden gezielt gegossen werden, ist selbstverständlich. Wenn es über Wochen nicht regnet, sollte aber jeder in Kauf nehmen, dass der Rasen braun wird, er erholt sich bei zukünftigen Niederschlägen. Und wer sich abkühlen will, sollte die Freibäder oder Badegewässer nutzen. Gegen ein kleines Planschbecken für Kinder ist nichts einzuwenden, die großen Schwimmbecken und Pools zu Hause fassen hingegen mehrere 1.000 Liter Wasser, das an anderer Stelle fehlt.

Quelle: www.landkreis-lueneburg.de

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