Öffentliche Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 28.04.2022, findet um 19:30 Uhr im Saal ehem. Gasthaus Flindt, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Barum statt.

Zuhörerinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Es besteht die Vorgabe für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sitzung, eine Maske über Mund und Nase zu tragen. Es wird zusätzlich empfohlen, einen Corona-Selbsttest durchzuführen.

Besucherinnen und Besucher dieser öffentlichen Sitzung sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben.

T a g e s o r d n u n g:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2021
  6. Feststellung eines Grundmandates von Herrn Dr. Joachim Schwerdtfeger im Bau- und
    Umweltausschuss
  7. Wahl eines/einer Beauftragten für IT-Sicherheit / Datenschutz
  8. Benennung beratender Mitglieder in den Fachausschüssen
  9. Verpflichtung der beratenden Mitglieder sowie des/der Beauftragten für IT-Sicherheit / Datenschutz gem. § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG
  10. 2. Änderung des Bebauungsplanes Barum Nr. 4 „Kirchsteig“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung gemäß § 13 a BauGB Unterbrechung der Sitzung für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
  11. 2. Änderung des Bebauungsplanes Barum Nr. 4 „Kirchsteig“ mit örtlicher Bauvorschrift über
    Gestaltung gemäß § 13 a BauGB
  12. Grundschule Bardowick, Außenstelle Horburg – Kostenfreie Nutzungsüberlassung eines Grundstückes in der Gem. Horburg (Flur 2, Flurstück 122/34) zur Realisierung eines Neubaus durch die Samtgemeinde Bardowick
  13. Hauptsatzung
  14. Geschäftsordnung
  15. Entschädigungssatzung
  16. Haushalt 2022
    Ergebnishaushalt
    Finanzhaushalt
    Mittelfristiger Finanzplan
    Stellenplan
    Haushaltssatzung
  17. Mitteilungen des Bürgermeisters
  18. Anfragen und Anregungen
  19. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  20. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Parken auf Grünstreifen ist untersagt

Der Grund:
Grünstreifen am Fahrbahnrand sind zur Straßenentwässerung da. Durch das ständige Befahren wird der Boden verdichtet und das Regenwasser kann nicht versickern. Es entstehen Pfützen und die Entwässerung ist nicht mehr gesichert. Zudem wird das Gras abgetragen und der Grünstreifen verliert nicht nur an Funktion, sondern auch an Attraktivität.

Bei dem Grünstreifen handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, so dass die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für diese Flächen Anwendung finden. Gemäß § 12 Absatz 4 der StVO ist das Parken nur an rechten Seitenstreifen erlaubt. Dazu gehören Parkstreifen, wenn diese ausreichend befestigt sind. Randstreifen, die der Straßenentwässerung dienen, sind keine Seitenstreifen. Das Parken auf diesen Flächen ist somit verboten und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

Sollten Sie weitere Informationen zum Thema Parkverbot auf Grünstreifen benötigen, wenden Sie sich an Frau Kogel vom Ordnungsamt der Samtgemeinde Bardowick (E-Mail: k.kogel(at)bardowick.de; Tel. 04131 1201-161). 

Zur Information: Stichprobenartig werden im Rahmen der täglichen Kontrollen auch die Falschparker auf Grünstreifen geahndet.

Dieses Jahr wieder Osterfeuer in Horburg!