Stellungnahme der Gemeinde Barum zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 für den Landkreis Lüneburg

Dieses Schreiben hat die Gemeinde am 17.04.2023 als Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RRPO) zum Entwurf vom Dezember 2022 – Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten abgegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir folgende Stellungnahme zur Neuaufstellung des RROP 2025 abgeben:

Die Gemeinde Barum schließt sich den allgemeinen Anmerkungen der SG Bardowick in ihrer Stellungnahme vom 11.04.2023 zur Darstellung des Kartenwerkes einschließlich Legende an.

Darüber hinaus nimmt die Gemeinde wie folgt Stellung:

B Begründung

Abschnitt 2 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur
2.1 Entwicklung der Siedlungsstruktur
2.1.2 Wohnbauliche Entwicklung

Zu Ziffer 2.1.2.02:
In der Tabelle „Einstufung von Ortsteilen als W-Standorte“ sind die Ortsteile Barum und Horburg als W3-Standort dargestellt. Die Einwohnerzahlen sowie der Einzelhandel beider Ortsteile werden nicht aufgeführt. Das Einzelhandels-Gutachten von 2021 ist fehlerhaft, da im Ortsteil Horburg ein Angebot zur Nahversorgung mit periodischem Sortiment auf einer Verkaufsfläche von 62 m² besteht und bisher nicht berücksichtigt wurde.

Die Tabelle ist diesbezüglich zu korrigieren bzw. zu den bereits vorhandenen 15 m² (siehe Einzelhandels-Gutachten 2021) um 62 m² auf insgesamt 75 m² zu ergänzen.

Daher sind die Ortsteile Barum und Horburg als W2-Standort einzustufen.

Zu Ziffer 2.1.2.03:
Die Siedlungsentwicklung erfolgt in Abhängigkeit mit maximalen Flächenkontingenten. Diese wurden auf der Grundlage der Einwohnerzahlen mit Stand vom 30.06.2017 ermittelt. Diese Zahlen sind inzwischen sechs Jahre alt. Wir bitten im RROP mit aktuellen Zahlen zu arbeiten.

Abschnitt 4 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenziale
4.1 Mobilität, Verkehr, Logistik
4.1.3 Straßenverkehr

Zu Ziffer 4.1.3 01:
Die Ortslagen Barum und St. Dionys sind bereits heute durch überörtlichen, insbesondere auch durch Schwerlastverkehr, stark belastet.
Es hat sich ein „Schleichverkehr“ entwickelt, welcher – wegen der starken Belastung der B 209 nördlich von Lüneburg bis zur Landegrenze Schleswig-Holstein – auf die Kreisstraßen K1 und K12 ausweicht, und dienen als Verbindungsweg zwischen der B209 und der B404/K46. Für einen zusätzlichen Umleitungsverkehr (z.B. bei einer Sperrung der A39) sind die genannten Kreisstraßen nicht ausgelegt.
Bereits heute führt der bestehende Verkehr zu einer Vollauslastung der Strecke. Sowohl die kurvige Ortsdurchfahrt in St. Dionys als auch die bestehende Klappbrücke im benachbarten Wittorf sind keinesfalls für eine zusätzliche Belastung konstruiert.

4.2 Erneuerbare Energieversorgung und Energieinfrastruktur
4.2.1 Erneuerbare Energieerzeugung

Zu Ziffer 4.2.1 03: 4. Einzelfallprüfung

Potenzialfläche Windenergienutzung BAR_04

Die Begründung, die zum Wegfall der Potenzialfläche führt, ist nachvollziehbar. Die Fläche sollte geschützt bleiben.

Wir bitten darüber hinaus um Beachtung folgender Punkte in der Tabelle unter „1. Abwägungsrelevante Belange im Rahmen der raumordnerischen Einzelfallprüfung“ (S. 358):

Sonderbauflächen:

  • Kindergarten Horburg östlich in nicht weiter Entfernung
  • Grundschule Bardowick, Außenstelle Horburg östlich in nicht weiter Entfernung
  • Grundschule Bardowick, Schul-Sporthalle östlich in nicht weiter Entfernung
  • Krippe Samtgemeinde Bardowick, Außenstelle Horburg östlich in nicht weiter Entfernung

Potenzialfläche Windenergienutzung BAR_SCH_01

Die Begründung, die zum Wegfall der Potenzialfläche führt, ist nachvollziehbar. Die Fläche sollte geschützt bleiben.

Wir bitten darüber hinaus um Beachtung folgender Punkte in der Tabelle unter „1. Abwägungsrelevante Belange im Rahmen der raumordnerischen Einzelfallprüfung“ (S. 362 f.):

Wohnnutzung und Erholung:
Wohnnutzung
Wohnen im Außenbereich:

  • Einzelhäuser / Wohnbebauung Bergwiesen Barum westlich der Potenzialfläche

Sonderbauflächen:

  • Kindergarten Horburg westlich in nicht weiter Entfernung
  • Grundschule Bardowick, Außenstelle Horburg westlich in nicht weiter Entfernung
  • Grundschule Bardowick, Schul-Sporthalle westlich in nicht weiter Entfernung
  • Krippe Samtgemeinde Bardowick, Außenstelle Horburg westlich in nicht weiter Entfernung

Vorranggebiet Windenergienutzung BAR_SCH_ADE_01

Die Teilfläche BAR_SCH_ADE_01_01a befindet sich unweit eines gemäß NLWKN-Bewertung landesweit bedeutsamen Brutvogellebensraum.

Zusätzlich liegt das Vorranggebiet in direkter Nachbarschaft zum Golfplatz St. Dionys, welcher seit bereits mehr als 20 Jahren als „Vorranggebiet regional bedeutsame Sportanlage“ festgelegt ist.
Hierfür gilt laut der Begründung zu Ziffer 2.1.4 03, Satz 2: „Planungen und Maßnahmen, die der Funktion der Vorranggebiete regional bedeutsame Sportanlage entgegenstehen oder sie beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen müssen mit der Zweckbestimmung der jeweiligen Anlage vereinbar sein.“

Auf dem Golfplatz wurden während Kartierungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 geschützte, auch kollisionsgefährdete Brutvogelarten angetroffen. Diese Ergebnisse sind in die Abwägung über die tatsächliche Ausweisung dieses Vorranggebietes zu beachten.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass es sich bei dem Golfplatz St. Dionys um ein wirtschaftliches Unternehmen mit Verkaufsfläche sowie Gastronomiebetrieb handelt. Auch dieses ist in der Abwägung zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Isenberg
– Bürgermeister –