Öffentliche Bekanntmachung: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilgebiet Barum; Bürgerbeteiligung

Die Samtgemeinde Bardowick hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilgebiet Barum beschlossen.

Der Geltungbereich der Flächennutzungsänderung umfasst verschiedene Flächen in den Ortsteilen Barum und Horburg. Er ist auf den unten ersichtlichen Plänen mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet und umfasst u.a. die folgenden Flächen:

Barum

  • Ausweisung einer Grünfläche (Hundeauslauf) südöstlich der K1 (Fläche 2)
  • Änderung einer Mischgebietsfläche in Wohnbaufläche „Eichenweg 18-20“ (Fläche 3)
  • Ausweisung von Gemeinbedarfsfläche westlich und östlich der K12/“St. Dionyser Straße“, südlich der K1 „Am See“ (Flächen 4b und 4c)
  • Änderung von Grünfläche in Wohnbaufläche („Fliederweg 9-11“, Fläche 5)
  • Änderung Wald in Wohnbaufläche („Sprötzweg 4“, Fläche 6)
  • Ausweisung einer Grünfläche östlich des „Bergwiesenweges“, südlich der K1 „Am See“ (Fläche 7)
  • Ausweisung einer Gewerbefläche nördlich der K1, östlich des „Rehmenweges“, „Auf dem Acker“ (Fläche 8)

Horburg

  • Änderung einer Gewerbe- in Wohnbaulfäche südlich „Zur Horburg 43-45“ (Fläche 1)
  • Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen westlich der „Schulstraße“ (Fläche 4a)

Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

Donnerstag, dem 11.05.2023 bis Freitag, dem 16.06.2023

bei der Samtgemeinde Bardowick, Schulstr. 12, Zimmer F23, 21357 Bardowick während der allgemeinen Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr

sowie bei der Gemeinde Barum, Am See 21, 21357 Barum montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 bis 11:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 04133/510361 oder 0151/40332850) über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.

Die Bekanntmachung und die Unterlagen sind auch im Internet unter www.bardowick.de einsehbar.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im Parallelverfahren.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.