Fällung einer Eiche am ‚Saal am See‘

Es ist bedauerlich, jedoch unausweichlich: Nach der bruchgefährdeten Eiche im Jahr 2022 musste nun auch eine weitere alte Eiche am Saal gefällt werden. Die Entscheidung dazu fiel nicht leicht, da aber die Eiche nur noch eine geringe Vitalität aufwies und die Bruchgefährdung im stark frequentierten Eingangsbereich zu groß war, gab es keine andere Möglichkeit als die Fällung.

Solch ein massiver Eingriff ins Ortsbild wird selbstverständlich nicht leichtfertig getroffen. Gemäß § 17 Abs.3 des Bundesnaturschutzgesetzes, das auch in Niedersachsen gilt, sind Bäume und Gehölze, die das Orts- oder Landschaftsbild prägen, klar geschützt. Eingriffe dürfen nur in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) erfolgen, was die Gemeinde in diesem Fall natürlich umgesetzt hat. Diese Schutzmaßnahmen gelten nicht nur für öffentliche, sondern auch für private Bäume und Gehölze. Bei Fragen dazu steht die Gemeinde gerne beratend zur Seite. Die Unterstützung erfolgt dabei ehrenamtlich und zeigt das Engagement für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Baumpflege.

Als Ausgleich für die gefällte Eiche wird die Gemeinde im Sinne einer „Ausgleichspflanzung“ mindestens sechs Eichen in bereits ansehnlicher Größe pflanzen – ähnlich wie die, die bereits im vergangenen Herbst am Saal erfolgreich gepflanzt wurde. Zusätzlich wird der große Erdhügel zwischen den drei bestehenden Eichen abgetragen, um das Feinwurzelwerk zu fördern und die Gesundheit der Bäume zu unterstützen. Leider sind diese bereits geschädigt, aber die Gemeinde ist entschlossen, alles Notwendige zu tun, um einen schönen und robusten Baumbestand zu schaffen und zu erhalten. Denn was wäre unser ‚Saal am See‘ ohne seine prägenden Eichen?