Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Bütlingen und Barum vom 02.04. bis zum 12.07.2024

Aufgrund notwendiger Geh-/Radwegsanierung muss die Kreisstraße 1 ab hinter der Einmündung Mühlenweg in Barum bis hinter die Kreizgrenze Lüneburg/Harburg entlang der Kreisstraße 76 bis kurz vor der Einmündung Im Briggen in der Ortschaft Bütlingen vollgesperrt werden.


Die Umleitung betrifft sowohl den Fahrzeug- als auch den Geh-, und Radverkehr.

Für den Fahrzeugverkehr ist eine Umleitung ab Barum in Fahrtrichtung Bütlingen über die K1 bis Brietlingen- weiter auf der B209 bis Artlenburg – und weiter auf der L217 bis nach Tespe und umgekehrt, ausgeschildert.

Die Umleitung für Fußgänger und Radfahrer führt ab Barum über die Straße Zur Horburg weiter über die Neetze und zur Straße Over, den Weizenkoppelweg entlang bis zur K76 in Bütlingen und entsprechend umgekehrt. 

Der Busverkehr wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt.

Quelle: Landkreis Lüneburg

Die Fällarbeiten für das Horburger Baugebiet „Weidering“ wurden durchgeführt

In Horburg wird nun ein Vorhaben in die Tat umgesetzt: Das neue Baugebiet „Weidering“ nimmt Form an. Seit Jahren laufen die Planungen dazu und alle Bürgerinnen und Bürger konnten sich über die Einzelheiten in den öffentlichen Sitzungen des Rates, des Bauausschusses und auch durch die öffentlichen Auslage der Pläne umfangreich informieren.

Ab Sommer wird das alte Betriebsgelände der ehemaligen Firma Meier und Co. abgebrochen und geräumt. Doch dieser Fortschritt geschieht nicht auf Kosten der Umwelt, sondern im Einklang mit nachhaltigen Prinzipien.

Das Baugebiet wird Raum für 18 neue Häuser bieten und markiert gleichzeitig den Wandel von einer nicht zukunftsfähigen geschlossenen Gewerbegebiet-Versiegelung zu weit weniger versiegelten Grundstücken.

In den vergangenen Wochen waren große Fällarbeiten in der Feldmark zu beobachten, die zunächst den Eindruck von Verwüstung vermitteln mochten. Es ist wichtig zu verstehen, dass Eingriffe in die Natur stets mit Verlusten einhergehen, aber die Gemeinde betont, dass diese Maßnahmen kontrolliert, bedacht und unter Einhaltung strikter Vorgaben durchgeführt werden.

Die Baufeldfreimachung erforderte die Rodung von betroffener Randbegrünung und Baumbeständen bis Ende Februar. Dies geschah gemäß Baugenehmigung und unter Berücksichtigung von Naturschutz- und Baubehördenauflagen (z.B. der Habitatspotentialanalyse, der Erfassung der Tier- und Pflanzenarten, die Überprüfung von Gebäuden und Bestandsbäume auf Brut / Ruheplatz gefährdeter Arten usw.). Ersatzpflanzungen sind vorgesehen, alte Solitärbäume bleiben erhalten, und zusätzlich wird eine Ausgleichsfläche bepflanzt.

Zusätzlich ist auch die Fläche südlich des „Weiderings“ interessant, die vor Jahrzehnten von der Gemeinde als Bolz- und Spielplatz angelegt wurde. In der Vergangenheit hatte sich in dem Bereich ein starker Wildwuchs entwickelt. Dieser hatte dabei aber durch viel Totholz nie einen gesunden Bestand gebildet.

Aktuell werden diese Flächen revitalisiert. Dafür wurden die äußeren Bereiche der Streifen konsequent auf Stock gesetzt, gefolgt von einem bodentiefen Nachschnitt, der den Gehölzen ermöglicht, unmittelbar wieder auszutreiben. Gleichzeitig wurde weitgehend vorhandenes Totholz entfernt. In den kommenden 2-3 Jahren wird der Wuchserfolg durch die nun vorhandene Luft, Licht und Sonneneinstrahlung erheblich zunehmen. Dieser positive Trend ermöglicht es, dass auch der innere Bestand nach und nach auf Stock gesetzt werden kann.

Diese schrittweisen Maßnahmen wurden mit Blick auf den Schutz von Niederwild und die Vogelwelt durchgeführt. Die schrittweise Vorgehensweise gewährleistet nicht nur die Erhaltung der Solitärbäume, von denen leider nur wenige, vorwiegend Kirschen, vorhanden sind, sondern schafft auch ausreichend Schutz für die Tierwelt.

Diese Flächen sollen in Zukunft als „Kommunaler Natur-, Spiel- und Freizeitplatz Horburg“ dienen. Dieses Projekt umfasst nicht nur Begrünung, Neupflanzungen und die Anbringung von Nistkästen, sondern auch die Schaffung eines sicheren Spielareals für Kinder und einen Ort der Geselligkeit in der Natur. Die Ausstattung mit Bank- und Tischgarnituren sowie einem Grillplatz wird dazu beitragen, diesen zu einem vielseitigen Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner zu machen.

Selbstverständlich wird auch besonderes Augenmerk auf den alten Storchenhorst gelegt, und ein Bereich um den Pfahl wurde von den Arbeiten bewusst unberührt gelassen. Ebenso wird darauf geachtet, dass sich der Knick am Graben nach Westen wieder besser entwickeln kann. Des Weiteren kommt das angrenzende östliche Grundstück, das durch einen Graben mit prächtigen Kopfweiden getrennt ist, dem Projekt zugute. Dieses Gebiet, das in der Vergangenheit bewusst als Feuchtgebiet angelegt wurde und sich im Eigentum der Gemeinde befindet, bleibt ein Biotop von unschätzbarem Wert. Es trägt maßgeblich zur Gesamtfläche bei und ergänzt diese auf wertvolle Weise.

Alle Verantwortlichen haben sich nach Kräften bemüht, die Auswirkungen der Bestandsänderung so minimal wie möglich zu halten. Dieser Ansatz wird auch zukünftig beibehalten, um sicherzustellen, dass unser Eingreifen in die Natur mit größter Sorgfalt und Rücksichtnahme erfolgt.