Am 08. Mai ist der erste Jahrestag des monatlichen Klönschnacks!

Eingrünung und Parkplatzregelung des Festplatzes in St. Dionys

Das alljährliche Sonnenwendfest auf dem Festplatz in St. Dionys ist nicht nur ein beliebtes Ereignis für alle Altersgruppen, sondern zieht auch über die Grenzen unserer Gemeinde hinaus Besucher an.

Jedoch stellte die ungeregelte Parksituation auf dem Festplatz den Rest des Jahres ein wiederkehrendes Ärgernis dar, das zu erheblichen Schäden an den Banketten und Kantsteinen führte. Um Abhilfe zu schaffen, wurde als erster Schritt eine Eingrenzung des Platzes angedacht. Aber statt für Poller, hat sich der Bauausschuss im Gespräch mit den Anwohnern hier für eine natürlichere Abgrenzung durch eine Hainbuchenhecke entschieden. Durch regelmäßige Durchgänge bleibt der gesamte Festplatz zugänglich und wird gleichzeitig grüner und attraktiver.

Besonders erfreulich ist, dass dabei auch die Kosten im Blick behalten wurden. Die Gemeinde übernahm die Bereitstellung der Pflanzen, des Materials und des benötigten Geräts, während Anwohner einen Anhänger, Schubkarren und Schaufeln zur Verfügung stellten. Die Pflanzarbeit selbst wurde vollständig von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr St. Dionys und einem Ratsmitglieder übernommen. Nun liegt auch die regelmäßige Bewässerung in den Händen der Anwohner, die damit ein weiteres Zeichen für eine starke Gemeinschaft setzen.

Als nächster Schritt wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Parkplatzsituation und zur Sicherung des Festgeländes beschlossen die in Kürze umgesetzt werden:

  • Einrichten einer Parkverbotszone im Gotenweg von der Eimündung der Karl-der-Große-Straße bis zum Frankenweg, um in Zukunft Schäden an den Banketten und der Pflasterung zu verhindern.
  • Auf dem Festplatz werden acht Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden ausgewiesen, um eine geordnete Parkplatznutzung zu gewährleisten.
  • Aufstellen eines Hinweisschildes mit der Aufschrift „Fußweg Kirche“, um Besucher auf den Fußweg vom Festplatz zur Kirche hinzuweisen.

Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die Festplatzinfrastruktur zu verbessern.

Für Kirchgänger sind somit folgende Parkmöglichkeiten gegeben:

  • der Friedhofs-Parkplatz im Barbarossaweg
  • gepflasterte Parkbuchten im Gotenweg zwischen dem Barbarossaweg und dem Frankenweg
  • Festplatz St. Dionys im Gotenweg mit Fußweg zur Kirche

Keine Feiern am Barumer See zu Himmelfahrt erlaubt

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barumer See in der Zeit vom 8. Mai 2024 Mai 2024, 18:00 Uhr bis zum 10. Mai 2024, 06:00 Uhr

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom  17. Mai 2023, 18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06.:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  • Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in  der Anlage markierten Flächen.
  • Untersagt wir das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  • Es gilt für die markierten Flächen ein striktes  Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt,  handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Begründung:

Rechtsgrundlage für diese Regelungen ist § 11 NPOG in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG. Danach können unter anderem die Verwaltungsbehörden notwendige Maßnahmen treffen, eine Gefahr abzuwehren.

Christi Himmelfahrt wird traditionell für Tagestouren genutzt, wobei es in Gruppen zu starkem   Alkoholkonsum und Kontrollverlust kommen kann. Um diese Personen und Unbeteiligte vor Gefahrensituationen zu schützen, ist diese Allgemeinverfügung notwendig.

Darüber hinaus handelt es sich bei den markierten Flächen um besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitate, die vor allem in der Brut- und Setzzeit der Ruhe bedürfen. Durch das Betreten der freien Landschaft über den normalen Spaziergang hinaus, ist diese Ruhe nicht mehr gegeben. Insofern werden die Betretungsrechte, die sich aus § 59 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) ergeben, eingeschränkt.

Gern. § 39 BNatSchG ist es u. a. verboten wildlebende Tiere zu beunruhigen und ihren Lebensraum zu zerstören. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft warden (§ 69 Abs.1 i. V. m. Abs. 6 BNatSchG).

Ausgenommen von diesem Verbot sind die landwirtschaftlichen Anlieger

Allgemeinverfügung Barumer See Christi Himmelfahrt 2024

Das Jugendtreff Barum Programm für Mai und Juni

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderatssitzung am 02.05.2024

Am Donnerstag, den 2. Mai 2024, findet um 19:30 Uhr im Saal am See, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Barum statt.

Zuhörerinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.01.2024
  6. Bebauungsplan Horburg Nr. 6 „Weidering“ mit örtlicher Bauvorschrift VO 02/007/2024 mit
    a. Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der förmlichen Beteiligung
    b. Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
    c. Satzungsbeschluss
  7. Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten „Alle unter einem Dach“ der Gemeinde Barum VO 02/009/2024
  8. Mitteilungen des Bürgermeisters
  9. Anfragen und Anregungen
  10. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  11. Beendigung der Sitzung

Im Anschluss der öffentlichen Ratssitzung erfolgt noch ein nichtöffentlicher Teil.

Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 6 „Weidering“ mit örtlicher Bauvorschrift:

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Jugend-, Sport und Kindergartenausschusses (JSKA)

Am Freitag, den 26. April 2024 findet um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Horburg, Zur Horburg 28, 21357 Barum / OT Horburg eine öffentliche Sitzung des Jugend-, Sport und Kindergartenausschusses der Gemeinde Barum statt.

Zuhörerinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

T a g e s o r d n u n g:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Niederschrift der JSKA-Sitzung vom 21.08.2023
  6. Bericht zum Kindergarten „Alle unter einem Dach“
  7. Bericht aus der Jugendarbeit
    a. Standort JUZ
    b. „Platz der Jugend“
  8. Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten „Alle unter einem Dach“ der Gemeinde Barum VO 02/009/2024
  9. Mitteilungen des Bürgermeisters
  10. Anfragen und Anregungen
  11. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  12. Beendigung der Sitzung

Erweiterungspläne für den Schulstandort Horburg: Holzmodulbau soll Platzmangel beheben

Am 04. April 2024 hat der Schulausschuss der Samtgemeinde Bardowick getagt. Dabei hat sich der Ausschuss auf eine Empfehlung für den Schulstandort Horburg geeinigt.

In den vergangenen Monaten wurde in der Samtgemeinde Bardowick intensiv über die vier Schulstandorte in Radbruch, Vögelsen, Handorf und Horburg diskutiert. Gerade bei unserer Schule in Horburg besteht, aufgrund eines erwarteten Anstiegs der Klassenanzahl, dringender Handlungsbedarf. Um hier schnellst möglich weitere Räume zu generieren, hat der Schulausschuss nun eine Erweiterung der aktuellen Räumlichkeiten durch einen Holzmodulbau empfohlen.

Arndt Conrad, stellvertretender Verwaltungschef der Samtgemeinde Bardowick erläuterte dazu: „Wir brauchen an der Außenstelle in Horburg zusätzliche Räume. Diese werden wir mit einem separaten Gebäude auf dem derzeitigen Schulhof sicherstellen. So bekommen wir auch mit dem Bestandsgebäude keine Probleme“ Der Holzmodulbau wird zweistöckig sein, mit unterschiedlichen Nutzungskonzepten für das Erd- und Obergeschoss. Im Obergeschoss entstehen zwei Klassenräume á 60 Quadratmeter plus jeweils ein zusätzlicher Gruppenraum und ein Bereich für Garderoben. Das Erdgeschoss wird entweder für eine neue Mensa oder für weitere Klassenräume genutzt werden. Das Grundstück der Schule soll erweitert werden, so dass sich der Pausenhof durch den Bau nur unwesentlich verkleinert.

Die Samtgemeinde muss schnell handeln, da bereits in diesem Sommer eine zusätzliche Klasse erwartet wird. Ein Nachtrag im Samtgemeinde-Haushalt ist notwendig, um die Kosten für den Neubau zu decken. Darüber berät der Finanzausschuss der Samtgemeinde am 23.04.2024 Der Nachtrag für die Grundschule Horburg wurde bereits als Vorlage auf die Tagesordnung genommen. Danach würden die Empfehlungen des Schul- und Finanzausschusses dem Samtgemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.04.2024

Am Donnerstag, den 18. April 2024, findet um 19:30 Uhr im Saal am See, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barum statt.


Zuhöherinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

T a g e s o r d n u n g:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.01.2024
  6. Bebauungsplan Horburg Nr. 6 „Weidenring“ mit örtlicher Bauvorschrift VO 02/007/2024 (Hier mehr Informationen)
    a. Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der förmlichen Beteiligung
    b. Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
    c. Satzungsbeschluss
  7. Sachstand Festplatz St. Dionys
  8. Sachstand Brandschutzstreifen St. Dionys
  9. Mitteilungen des Bürgermeisters
  10. Anfragen und Anregungen
  11. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  12. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Umwelttag 2024 – Wir machen unser Gemeinde sauber

Umwelttag am 06. April ab 10 Uhr

Das Bürgernetz Barum e.V. und die Gemeinde Barum laden zum Umwelttag ein! Wir möchten wieder die Ortsteile Barum, Horburg und St. Dionys gemeinsam vom Müll befreien, um unsere Gemeinde nachhaltig pflegen!

Der Start und die Einteilung beginnt am 06. April um 10 Uhr vor den drei Feuerwehrhäusern in Barum, Horburg und St. Dionys.

Bitte tragt gerne Warnwesten und wer hat, darf auch Gartengeräte, Greifzangen, Handschuhe, Eimer und Müllbeutel zum Sammeln und Säubern mitbringen. Abhängig vom Wetter sollte jede/jeder entsprechende Kleidung tragen.

Zum Abschluss laden die Gemeinde Barum und das Bürgernetz Barum alle fleißigen Helferinnen und Helfer zu einem kleinen Imbiss in Barum ein.

Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Bütlingen und Barum vom 02.04. bis zum 12.07.2024

Aufgrund notwendiger Geh-/Radwegsanierung muss die Kreisstraße 1 ab hinter der Einmündung Mühlenweg in Barum bis hinter die Kreizgrenze Lüneburg/Harburg entlang der Kreisstraße 76 bis kurz vor der Einmündung Im Briggen in der Ortschaft Bütlingen vollgesperrt werden.


Die Umleitung betrifft sowohl den Fahrzeug- als auch den Geh-, und Radverkehr.

Für den Fahrzeugverkehr ist eine Umleitung ab Barum in Fahrtrichtung Bütlingen über die K1 bis Brietlingen- weiter auf der B209 bis Artlenburg – und weiter auf der L217 bis nach Tespe und umgekehrt, ausgeschildert.

Die Umleitung für Fußgänger und Radfahrer führt ab Barum über die Straße Zur Horburg weiter über die Neetze und zur Straße Over, den Weizenkoppelweg entlang bis zur K76 in Bütlingen und entsprechend umgekehrt. 

Der Busverkehr wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt.

Quelle: Landkreis Lüneburg