Weniger Wasserverbrauch bei Hitze: Landkreis Lüneburg schränkt Bewässerung bei Temperaturen ab 24 Grad stark ein

Der Sommer startet trocken: Ergiebiger Regen bleibt seit Mitte Mai aus und ist aktuell auch nicht in Sicht. Aufgrund der Trockenheit und der angespannten Grundwassersituation ruft der Landkreis Lüneburg zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser in Garten und Landwirtschaft auf. Für die kommende Woche kündigt der Fachdienst Umwelt mit der Unteren Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung an, die alle Eckdaten rechtlich zusammenfasst: „Ab einer Außentemperatur von 24 Grad dürfen Gärten dann zwischen 11 und 19 Uhr nicht mehr bewässert werden“, erklärt Landrat Jens Böther. „Mittags und nachmittags ist die Verdunstung bei hohen Temperaturen sehr stark und es kommt ohnehin nur wenig Wasser bei den Pflanzen an. Daher schränken wir die Zeit ein. Ich bin sicher, viele Menschen handhaben die Gartenbewässerung schon jetzt so.“ Was bisher ein Appell an die Bevölkerung im Landkreis Lüneburg war, wird mit der Allgemeinverfügung rechtlich bindend – bei Verstößen drohen Bußgelder. Dabei ist egal, ob das Wasser aus der eigenen Bohrung im Garten oder dem Leitungsnetz des Wasserversorgers entnommen wird.

Egal ob Gemüsegarten, Zierrasen oder Blumenbeet: Wer seine Pflanzen tränken möchte, muss sich im Kreisgebiet ab Mitte nächster Woche auf die frühen Morgenstunden oder den Abend beschränken. Um die Ernte von Nahrungsmitteln wie etwa Weizen und Kartoffeln nicht zu gefährden, erlaubt der Landkreis nur für die Landwirtschaft eine Ausnahme: „Für die Feldberegnung grenzen wir die Zeiten erst ab 28 Grad vollständig ein“, so der Verwaltungschef. Bereits jetzt dürfen Landwirtinnen und Landwirte ab einer Windgeschwindigkeit von acht Metern pro Sekunde – das sind knapp 30 Stundenkilometer – nicht mehr mit der Beregnungsmaschine bewässern. Diese Regelung gilt im Landkreis Lüneburg seit 2021, denn bei hohen Windgeschwindigkeiten geht viel Wasser verloren und fehlt dann im Grundwasserhaushalt. Diese Regelung wird etwas strenger: Ab 24 Grad Außentemperatur darf jetzt nur noch bei geringeren Windgeschwindigkeiten bis fünf Metern pro Sekunde zwischen 11 und 19 Uhr beregnet werden. Die bisherige Obergrenze bei kühleren Temperaturen wird von acht Metern pro Sekunde auf sieben Meter pro Sekunde abgesenkt. Denn der Einfluss des Windes ist für die Verdunstung mindestens so relevant wie die Temperatur.

Landrat Jens Böther betont: „Wir müssen unser Grundwasser für kommende Generationen erhalten. Nur so können wir langfristig die Ernährung der Menschen in unserer Region und in Deutschland sicherstellen. Wie viel Grundwasser zukünftig für die Feldberegnung zur Verfügung steht, wird derzeit in einem hydrogeologischen Gutachten geprüft.“

Hintergrund der neuen Regelung im Landkreis Lüneburg sind der Klimawandel und die trockenen niederschlagsarmen Sommer der vergangenen Jahre, in denen sich die Grundwasserkörper nicht vollständig wieder auffüllen konnten. Erst im Mai 2023 hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in einer Zeitreihenanalyse aufgezeigt, dass die Grundwasserneubildung in Niedersachsen seit 2011 unterdurchschnittlich ausfällt – die Grundwasservorräte durch Niederschlag werden also nicht ausreichend wieder aufgefüllt. Gleichzeitig muss die Landwirtschaft in Jahren mit wenig Regen die Felder mehr bewässern, um trotz Trockenheit gute Erträge zu erzielen. Wer sich nicht an die Allgemeinverfügung hält und auch bei höheren Temperaturen oder Windgeschwindigkeiten beregnet, riskiert im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Der Landkreis kontrolliert auch heute schon, ob Brunnen für die Feldberegnung ordnungsgemäß sind und die geltenden Regelungen eingehalten werden.

Wie stark der Wind weht und wie hoch die aktuelle Temperatur ist, erfahren Landwirte und alle Interessierten über den Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de. Dessen Daten gelten auch als Referenz für die Vorgaben der Allgemeinverfügung. Weitere Informationen zum Thema Wasser gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/wasser.

Der Landkreis Lüneburg ist für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg nicht die zuständige Wasserbehörde. Die Regelungen gelten daher nur für das übrige Kreisgebiet.

Weitere Tipps zum Wassersparen

Der Klimawandel geht an der Region nicht vorbei. Niedrigwasser und trockene Wälder zeigen die Auswirkungen in der Natur. Der Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser löst Diskussionen aus. Wie soll es mit dem Wasser weitergehen? Fest steht: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann mitwirken. Jeder Tropfen zählt. „Bitte gehen Sie gewissenhaft mit Wasser um“, appelliert Michael Loch, Fachgebietsleitung Wasser vom Landkreis Lüneburg. „Wir alle sind in dieser Zeit gefordert und dürfen die wertvolle Ressource nicht verschwenderisch nutzen.“ Ob für den Garten oder eine gewerbliche oder industrielle Nutzung, es geht um jeden Verbrauch. „Nutzen Sie Wasser clever: Fangen Sie Regenwasser auf und nutzen es zur Gartenbewässerung“, empfiehlt Michael Loch. „Wasser, welches Sie zuvor zum Salatwaschen oder Eierkochen genutzt haben, können Sie auch zum Gießen von Pflanzen verwenden. Auch kleine Mengen helfen.“

Dass selbst angebaute Lebensmittel im Garten in den Abendstunden gezielt gegossen werden, ist selbstverständlich. Wenn es über Wochen nicht regnet, sollte aber jeder in Kauf nehmen, dass der Rasen braun wird, er erholt sich bei zukünftigen Niederschlägen. Und wer sich abkühlen will, sollte die Freibäder oder Badegewässer nutzen. Gegen ein kleines Planschbecken für Kinder ist nichts einzuwenden, die großen Schwimmbecken und Pools zu Hause fassen hingegen mehrere 1.000 Liter Wasser, das an anderer Stelle fehlt.

Quelle: www.landkreis-lueneburg.de

Das Jugendtreff Barum Programm für Juni und Juli

Offene Schuldnerberatung in der Samtgemeinde Bardowick

Jeweils am 2. Mittwoch eines jeden Monats von 14 bis 16 Uhr wird in der Samtgemeinde Bardowick, Große Straße 16 eine kostenlose Schuldnerberatung angeboten.

Öffentliche Bekanntmachung: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilgebiet Barum; Bürgerbeteiligung

Die Samtgemeinde Bardowick hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilgebiet Barum beschlossen.

Der Geltungbereich der Flächennutzungsänderung umfasst verschiedene Flächen in den Ortsteilen Barum und Horburg. Er ist auf den unten ersichtlichen Plänen mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet und umfasst u.a. die folgenden Flächen:

Barum

  • Ausweisung einer Grünfläche (Hundeauslauf) südöstlich der K1 (Fläche 2)
  • Änderung einer Mischgebietsfläche in Wohnbaufläche „Eichenweg 18-20“ (Fläche 3)
  • Ausweisung von Gemeinbedarfsfläche westlich und östlich der K12/“St. Dionyser Straße“, südlich der K1 „Am See“ (Flächen 4b und 4c)
  • Änderung von Grünfläche in Wohnbaufläche („Fliederweg 9-11“, Fläche 5)
  • Änderung Wald in Wohnbaufläche („Sprötzweg 4“, Fläche 6)
  • Ausweisung einer Grünfläche östlich des „Bergwiesenweges“, südlich der K1 „Am See“ (Fläche 7)
  • Ausweisung einer Gewerbefläche nördlich der K1, östlich des „Rehmenweges“, „Auf dem Acker“ (Fläche 8)

Horburg

  • Änderung einer Gewerbe- in Wohnbaulfäche südlich „Zur Horburg 43-45“ (Fläche 1)
  • Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen westlich der „Schulstraße“ (Fläche 4a)

Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

Donnerstag, dem 11.05.2023 bis Freitag, dem 16.06.2023

bei der Samtgemeinde Bardowick, Schulstr. 12, Zimmer F23, 21357 Bardowick während der allgemeinen Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr

sowie bei der Gemeinde Barum, Am See 21, 21357 Barum montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 bis 11:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 04133/510361 oder 0151/40332850) über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.

Die Bekanntmachung und die Unterlagen sind auch im Internet unter www.bardowick.de einsehbar.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im Parallelverfahren.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Stellungnahme der Gemeinde Barum zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 für den Landkreis Lüneburg

Dieses Schreiben hat die Gemeinde am 17.04.2023 als Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RRPO) zum Entwurf vom Dezember 2022 – Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten abgegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir folgende Stellungnahme zur Neuaufstellung des RROP 2025 abgeben:

Die Gemeinde Barum schließt sich den allgemeinen Anmerkungen der SG Bardowick in ihrer Stellungnahme vom 11.04.2023 zur Darstellung des Kartenwerkes einschließlich Legende an.

Darüber hinaus nimmt die Gemeinde wie folgt Stellung:

B Begründung

Abschnitt 2 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur
2.1 Entwicklung der Siedlungsstruktur
2.1.2 Wohnbauliche Entwicklung

Zu Ziffer 2.1.2.02:
In der Tabelle „Einstufung von Ortsteilen als W-Standorte“ sind die Ortsteile Barum und Horburg als W3-Standort dargestellt. Die Einwohnerzahlen sowie der Einzelhandel beider Ortsteile werden nicht aufgeführt. Das Einzelhandels-Gutachten von 2021 ist fehlerhaft, da im Ortsteil Horburg ein Angebot zur Nahversorgung mit periodischem Sortiment auf einer Verkaufsfläche von 62 m² besteht und bisher nicht berücksichtigt wurde.

Die Tabelle ist diesbezüglich zu korrigieren bzw. zu den bereits vorhandenen 15 m² (siehe Einzelhandels-Gutachten 2021) um 62 m² auf insgesamt 75 m² zu ergänzen.

Daher sind die Ortsteile Barum und Horburg als W2-Standort einzustufen.

Zu Ziffer 2.1.2.03:
Die Siedlungsentwicklung erfolgt in Abhängigkeit mit maximalen Flächenkontingenten. Diese wurden auf der Grundlage der Einwohnerzahlen mit Stand vom 30.06.2017 ermittelt. Diese Zahlen sind inzwischen sechs Jahre alt. Wir bitten im RROP mit aktuellen Zahlen zu arbeiten.

Abschnitt 4 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenziale
4.1 Mobilität, Verkehr, Logistik
4.1.3 Straßenverkehr

Zu Ziffer 4.1.3 01:
Die Ortslagen Barum und St. Dionys sind bereits heute durch überörtlichen, insbesondere auch durch Schwerlastverkehr, stark belastet.
Es hat sich ein „Schleichverkehr“ entwickelt, welcher – wegen der starken Belastung der B 209 nördlich von Lüneburg bis zur Landegrenze Schleswig-Holstein – auf die Kreisstraßen K1 und K12 ausweicht, und dienen als Verbindungsweg zwischen der B209 und der B404/K46. Für einen zusätzlichen Umleitungsverkehr (z.B. bei einer Sperrung der A39) sind die genannten Kreisstraßen nicht ausgelegt.
Bereits heute führt der bestehende Verkehr zu einer Vollauslastung der Strecke. Sowohl die kurvige Ortsdurchfahrt in St. Dionys als auch die bestehende Klappbrücke im benachbarten Wittorf sind keinesfalls für eine zusätzliche Belastung konstruiert.

4.2 Erneuerbare Energieversorgung und Energieinfrastruktur
4.2.1 Erneuerbare Energieerzeugung

Zu Ziffer 4.2.1 03: 4. Einzelfallprüfung

Potenzialfläche Windenergienutzung BAR_04

Die Begründung, die zum Wegfall der Potenzialfläche führt, ist nachvollziehbar. Die Fläche sollte geschützt bleiben.

Wir bitten darüber hinaus um Beachtung folgender Punkte in der Tabelle unter „1. Abwägungsrelevante Belange im Rahmen der raumordnerischen Einzelfallprüfung“ (S. 358):

Sonderbauflächen:

  • Kindergarten Horburg östlich in nicht weiter Entfernung
  • Grundschule Bardowick, Außenstelle Horburg östlich in nicht weiter Entfernung
  • Grundschule Bardowick, Schul-Sporthalle östlich in nicht weiter Entfernung
  • Krippe Samtgemeinde Bardowick, Außenstelle Horburg östlich in nicht weiter Entfernung

Potenzialfläche Windenergienutzung BAR_SCH_01

Die Begründung, die zum Wegfall der Potenzialfläche führt, ist nachvollziehbar. Die Fläche sollte geschützt bleiben.

Wir bitten darüber hinaus um Beachtung folgender Punkte in der Tabelle unter „1. Abwägungsrelevante Belange im Rahmen der raumordnerischen Einzelfallprüfung“ (S. 362 f.):

Wohnnutzung und Erholung:
Wohnnutzung
Wohnen im Außenbereich:

  • Einzelhäuser / Wohnbebauung Bergwiesen Barum westlich der Potenzialfläche

Sonderbauflächen:

  • Kindergarten Horburg westlich in nicht weiter Entfernung
  • Grundschule Bardowick, Außenstelle Horburg westlich in nicht weiter Entfernung
  • Grundschule Bardowick, Schul-Sporthalle westlich in nicht weiter Entfernung
  • Krippe Samtgemeinde Bardowick, Außenstelle Horburg westlich in nicht weiter Entfernung

Vorranggebiet Windenergienutzung BAR_SCH_ADE_01

Die Teilfläche BAR_SCH_ADE_01_01a befindet sich unweit eines gemäß NLWKN-Bewertung landesweit bedeutsamen Brutvogellebensraum.

Zusätzlich liegt das Vorranggebiet in direkter Nachbarschaft zum Golfplatz St. Dionys, welcher seit bereits mehr als 20 Jahren als „Vorranggebiet regional bedeutsame Sportanlage“ festgelegt ist.
Hierfür gilt laut der Begründung zu Ziffer 2.1.4 03, Satz 2: „Planungen und Maßnahmen, die der Funktion der Vorranggebiete regional bedeutsame Sportanlage entgegenstehen oder sie beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen müssen mit der Zweckbestimmung der jeweiligen Anlage vereinbar sein.“

Auf dem Golfplatz wurden während Kartierungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 geschützte, auch kollisionsgefährdete Brutvogelarten angetroffen. Diese Ergebnisse sind in die Abwägung über die tatsächliche Ausweisung dieses Vorranggebietes zu beachten.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass es sich bei dem Golfplatz St. Dionys um ein wirtschaftliches Unternehmen mit Verkaufsfläche sowie Gastronomiebetrieb handelt. Auch dieses ist in der Abwägung zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Isenberg
– Bürgermeister –

Die Pfingstochsen kommen

Die Bürger des Ortsteils Barum können unter der Telefonnummer 01575/3230304 oder über die EMail-Adresse pfingstochsenbarum@gmail.com ihren Baum bestellen.

Keine Feiern am Barumer See zu Himmelfahrt erlaubt

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barumer See in der Zeit vom 17. Mai 2023,  18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06:00 Uhr

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom  17. Mai 2023, 18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06.:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  • Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in  der Anlage markierten Flächen.
  • Untersagt wir das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  • Es gilt für die markierten Flächen ein striktes  Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt,  handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Begründung:

Rechtsgrundlage für diese Regelungen ist § 11 NPOG in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG. Danach können unter anderem die Verwaltungsbehörden notwendige Maßnahmen treffen, eine Gefahr abzuwehren.

Christi Himmelfahrt wird traditionell für Tagestouren genutzt, wobei es in Gruppen zu starkem   Alkoholkonsum und Kontrollverlust kommen kann. Um diese Personen und Unbeteiligte vor Gefahrensituationen zu schützen, ist diese Allgemeinverfügung notwendig.

Darüber hinaus handelt es sich bei den markierten Flächen um besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitate, die vor allem in der Brut- und Setzzeit der Ruhe bedürfen. Durch das Betreten der freien Landschaft über den normalen Spaziergang hinaus, ist diese Ruhe nicht mehr gegeben. Insofern werden die Betretungsrechte, die sich aus § 59 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) ergeben, eingeschränkt.

Gern. § 39 BNatSchG ist es u. a. verboten wildlebende Tiere zu beunruhigen und ihren Lebensraum zu zerstören. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft warden (§ 69 Abs.1 i. V. m. Abs. 6 BNatSchG).

Ausgenommen von diesem Verbot sind die landwirtschaftlichen Anlieger

Allgemeinverfügung Barumer See Christi Himmelfahrt 2023

Umwelttag der Gemeinde Barum

Das Bürgernetz Barum e.V. und die Gemeinde Barum laden zum Umwelttag ein!

Endlich können wir uns alle wieder treffen und die Ortsteile Barum, Horburg und St. Dionys gemeinsam vom Müll befreien, um unsere Gemeinde nachhaltig pflegen!
Der Start und die Einteilung beginnt am 22. April um 10 Uhr vor den drei Feuerwehrhäusern in Barum, Horburg und St. Dionys.
Bitte tragt gerne Warnwesten und wer hat, darf auch Gartengeräte, Greifzangen, Handschuhe, Eimer und Müllbeutel zum Sammeln und Säubern mitbringen. Abhängig vom Wetter sollte jede/jeder entsprechende Kleidung tragen.

Zum Abschluss laden die Gemeinde Barum und das Bürgernetz Barum alle fleißigen Helferinnen und Helfer zu einem kleinen Imbiss am Saal in Barum ein. Die Gemeinde sorgt dabei für die Speisen und das Bürgernetz für die Getränke an dem Nachmittag.

Öffentliche Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 13.04.2023, findet um 19:00 Uhr im Saal am See, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Barum statt.
Zuhöherinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

T a g e s o r d n u n g:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)

4. Feststellung der Tagesordnung

5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2023

6. Benutzungs- und Gebührensatzung des Kindergartens „Alle unter einem Dach“ der Gemeinde Barum; hier: Erhöhung der Gebühren für die Mittagsmahlzeit VO/02/008/2023

7. Haushalt 2023

  1. Ergebnishaushalt
  2. Finanzhaushalt
  3. Investitionsplan
  4. Stellenplan
  5. Haushaltssatzung

8. Mitteilungen des Bürgermeisters

9. Anfragen und Anregungen

10. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)

11. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Herausgabe der Ausschreibung der Gala-Bauarbeiten „Außenanlage Saal Ost“

Die Ausschreibung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den Ostbereich der Außenanlagen des Saals am See (Parkfläche und Zuwegung) wird nun herausgegeben.

Wer sich an der Ausschreibung beteiligen möchte, meldet sich bitte unter verwaltung@gemeinde-barum.de