Öffentliche Bekanntmachung

Am Mittwoch, den 06.07.2022, findet um 19:30 Uhr im Saal ehem. Gasthaus Flindt, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Barum statt.

Zuhöherinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

Es wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sitzung empfohlen, eine Maske über Mund und Nase zu tragen und einen Corona-Selbsttest durchzuführen.

T a g e s o r d n u n g:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28. April 2022
  6. Vergabe einer halbjährlichen Straßenkontrolle zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht in der Gemeinde Barum an den Bauhof der Samtgemeinde Bardowick VO 02/008/2022
  7. Vergabe von Unterhaltungs- und Grünpflegearbeiten in der Gemeinde Barum an den Bauhof der Samtgemeinde Bardowick VO 02/009/2022
  8. Mitteilungen des Bürgermeisters
  9. Anfragen und Anregungen
  10. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  11. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Die Feuerwehr Barum warnt: Sehr hohe Waldbrandgefahr!

Sehr hohe Waldbrandgefahr – teilweise Temperaturen von 30 Grad, eine Luftfeuchtigkeit von unter 30 %, dazu ab und zu eine frische Brise kombiniert mit ausgedörrten Nadelwäldern und reichlich Totholz darin, so wie auch im Bergwiesenweg zu sehen. Eine gefährliche Mischung, was derzeit den Feuerwehren Sorgen bereitet. Aktuell wurde für den Nordosten Niedersachsens teilweise die höchste Waldbrandstufe 5 ausgerufen. Der Flugdienst der Feuerwehr hat am Wochenende auch bereits mit Überwachungsflügen begonnen. Wir möchten alle Mitbürger bitten, umsichtig im Wald zu sein. Nicht Rauchen, kein Feuer oder Grillen und halten Sie die Zufahrten frei. Melden Sie verdächtigen Rauch unverzüglich über die 112 und weisen Sie die Feuerwehr vor Ort ein. Für einen erfolgreichen Erstangriff bietet sich bei dieser Wetterlage nur ein kurzes Zeitfenster für die Einsatzkräfte, daher zählt jede Minute.

Schützenfest Barum

Am 02. und 03.07. 2022 findet unser Schützenfest auf dem Sportplatz in Barum statt.

Hier der Zeitplan:

Traurig – ‚Gefahr im Verzug‘: Gemeindeeiche muss gefällt werden

Und das auch noch auf dem ‚Eichenplatz‘ mitten im Dorf, auf dem Gelände des Saales. Unser Baumkontrolleur muss, da es um die Verkehrssicherungspflicht und sich damit um die potentieller Gefährdung Dritter handelt, leider unerbittlich sein.

Das Baumkataster, dass nun in unserer Gemeinde für gemeindeeigene Bäume erstellt wird, dient eben genau dazu: Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen. Natürlich hat aber der Schutz und der Erhalt (und damit die Pflege!) unserer Bäume immer Vorrang, aber manchmal geht es leider nicht anders. Ersatzpflanzungen sind dann natürlich selbstverständlich.

Dieses alte, knorrige Individuum hat mit seinen fast 200 Jahren so einiges erlebt, und zeigt immer noch ein vitales grün. Aber der Stamm, so haben Prüfungen ergeben, ist hohl und in Randbereichen nur noch gefährlich dünn. Braunfäule zersetzt die Statik des Baumes.

Nun gilt laut Bundesnaturschutzgesetz, hier § 39, das Verbot, Bäume in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich nicht zu fällen! Die absolute Ausnahme ist ‚Gefahr im Verzug‘. Diese ist hier leider anzuwenden. Allerdings auch mit der pragmatischen Einschränkung, dass die Fällung erst nach dem 15. Juli erfolgen kann – der gesetzliche Stichtag, an dem die ‚Brut- und Setzzeit‘ offiziell endet. Selbstverständlich wird der Baum vor der Fällung nach Nistvögeln etc. überprüft.

Die untere Naturschutzbehörde (UNB), welche von der Gemeinde umgehend informiert wurde, hat diesen Sachstand ebenfalls am 04.06.2022 vor Ort feststellen müssen und wird diese Ausnahmegenehmigung erteilen.
In Niedersachsen gilt seit 01.01.2021 zudem das Bundesnaturschutzgesetz, hier §17 Abs. 3, das Bäume und Gehölze, die Landschaftsbild- oder Ortsbildprägend sind, unter den Schutz der UNB stellt. Das betrifft natürlich nicht nur die Gemeinde und gemeindeeigene Bäume, sondern auch jede Besitzerin und jeden Besitzer eines solchen Baumes auf Privatgrund.

Wenn Sie also Probleme oder Fragen zu ihren Bäumen haben – wenden Sie sich an die Gemeinde: sie hilft gerne mit Rat und Tat.

Jubiläum des S.V. Barum

20 Jahre S.V. Barum. Das wird mit allen Mitgliedern des Barumer Sportvereins und denen, die es werden wollen, gefeiert.
Am Sonnabend den 03. September 2022 in der Zeit von 12:00 Uhr bis ca.17:00 Uhr sind alle herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl wird gesorgt.

Wo? Auf dem Gelände des Festsaales in der Alten Dorfstraße in Barum.

Der S.V. Barum freut sich auf Sie!

‚Unser Saal‘ – Außenanlage West bekommt ihr Gesicht

Wer nicht regelmäßig auf seinen Spaziergängen oder Radtouren die Außenfläche West des Saales vor Augen hat, der wird sich sicherlich über die schönen Veränderungen freuen, denn jetzt ist dort alles gepflanzt, gestaltet, montiert und gepflastert.

Fehlte nur noch das Bodengrün – und das läuft jetzt gerade zu großer Form auf. Alle 22 Apfelbäume sind dank guter Pflege angewachsen, erblüht und werden uns sicher den einen oder anderen Apfel schenken (alles alte Sorten mit ganz eigenen Geschmack, den wir von unseren ‚EU-Äpfeln‘ nicht kennen). Auch die neu gepflanzte Hainbuchenhecke hat sich kräftig entwickelt und bildet einen schönen Abschluss zur Straße. Die Blumenwiesen sind eingesät und werden schöne Farbakzente setzen. Auch die zusätzliche, rahmende Pflanzung einiger Eichen zur Terrasse, wird noch erwogen.

Neues Gewitter-Warnsystem im Golfclub St. Dionys

Der Golfclub St. Dionys setzt auf moderne Sicherheitstechnik, um die Menschen auf dem weitläufigen Golfplatz bei Gewitter rechtzeitig vor Blitzschlag zu warnen.

Das vollautomatische Warnsystem empfängt punktgenaue Ortungsdaten von faktisch gemessenen Blitzen in der Umgebung des Platzes. 

Ist ein Gewitter so nahe, dass Blitze in sicherheitsrelevanter Entfernung gemessen werden, warnt das System mit einem Sirenenton auf dem Platz. Da der Alarm auf dem gesamten Golflatz gehört werden muss, ist der Alarm sehr laut eingestellt, so dass er auch im Ortsteil St. Dionys zu hören sein wird! Außerdem gibt es eine Info auf dem Smartphone. Hat es 20 Minuten lang nicht mehr geblitzt, erfolgt die Entwarnung per Sirenenton und auf dem Smartphone.

Das Gewitter-Warnsystem ist aber nicht nur den Golfspielern vorbehalten. Alle Bürger und Anwohner können sich über die Gewitterlage auf der Golfanlage durch die einfache Info-Ampel (grün-gelb-rot) auf dem Smartphone informieren.

Auf der Internetseite gcstd.coptrweb.de können Sie schnell abchecken, wie die aktuelle Gefahrenlage auf der Golfanlage und in der näheren Umgebung aussieht.

Keine Feiern am Barumer See zu Himmelfahrt erlaubt

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barumer See in der Zeit vom 25. Mai 2022,  18:00 Uhr bis zum 27. Mai 2022, 06:00 Uhr

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom  25. Mai 2022, 18:00 Uhr bis zum 27. Mai 2022, 06.:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  • Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in  der Anlage markierten Flächen.
  • Untersagt wir das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  • Es gilt für die markierten Flächen ein striktes  Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt,  handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Begründung:

Rechtsgrundlage für diese Regelungen ist § 11 NPOG in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG. Danach können unter anderem die Verwaltungsbehörden notwendige Maßnahmen treffen, eine Gefahr abzuwehren.

Christi Himmelfahrt wird traditionell für Tagestouren genutzt, wobei es in Gruppen zu starkem   Alkoholkonsum und Kontrollverlust kommen kann. Um diese Personen und Unbeteiligte vor Gefahrensituationen zu schützen, ist diese Allgemeinverfügung notwendig.

Darüber hinaus handelt es sich bei den markierten Flächen um besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitate, die vor allem in der Brut- und Setzzeit der Ruhe bedürfen. Durch das Betreten der freien Landschaft über den normalen Spaziergang hinaus, ist diese Ruhe nicht mehr gegeben. Insofern werden die Betretungsrechte, die sich aus § 59 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) ergeben, eingeschränkt. Gern. § 39 BNatSchG ist es u. a. verboten wildlebende Tiere zu beunruhigen und ihren Lebensraum zu zerstören. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft warden (§ 69 Abs.1 i. V. m. Abs. 6 BNatSchG). Ausgenommen von diesem Verbot sind die landwirtschaftlichen Anlieger

Allgemeinverfügung Barumer See Christi Himmelfahrt 2022

„Dosenfutter“ in Aktion!

Nachdem die Straßenbauarbeiten des Dorferneuerungsprojektes „Heinrich der Löwe Weg“ abgeschlossen wurden, trat heute die Firma „Dosenfutter“ aus Hamburg in Aktion. Sie verschönerten mit Bildern vom Barumer See und der St. Dionyser Silhouette die E-Bikestation auf dem Dorfplatz. Da der angeschlossene Gehweg Teil des skandinavischen Jakobswegs ist, durfte auch eine Muschel nicht fehlen.

Die Übersichtskarte der Gemeinde Barum hat seinen Platz zwischen den Bänken gefunden

Nun fehlen noch die Garten- und Landschaftsbauarbeiten: Hecken, Büsche und Bäume werden im kommenden Herbst gepflanzt. Der Boden dafür wurde bereits jetzt vorbereitet.

Öffentliche Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 28.04.2022, findet um 19:30 Uhr im Saal ehem. Gasthaus Flindt, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Barum statt.

Zuhörerinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Es besteht die Vorgabe für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sitzung, eine Maske über Mund und Nase zu tragen. Es wird zusätzlich empfohlen, einen Corona-Selbsttest durchzuführen.

Besucherinnen und Besucher dieser öffentlichen Sitzung sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben.

T a g e s o r d n u n g:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2021
  6. Feststellung eines Grundmandates von Herrn Dr. Joachim Schwerdtfeger im Bau- und
    Umweltausschuss
  7. Wahl eines/einer Beauftragten für IT-Sicherheit / Datenschutz
  8. Benennung beratender Mitglieder in den Fachausschüssen
  9. Verpflichtung der beratenden Mitglieder sowie des/der Beauftragten für IT-Sicherheit / Datenschutz gem. § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG
  10. 2. Änderung des Bebauungsplanes Barum Nr. 4 „Kirchsteig“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung gemäß § 13 a BauGB Unterbrechung der Sitzung für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
  11. 2. Änderung des Bebauungsplanes Barum Nr. 4 „Kirchsteig“ mit örtlicher Bauvorschrift über
    Gestaltung gemäß § 13 a BauGB
  12. Grundschule Bardowick, Außenstelle Horburg – Kostenfreie Nutzungsüberlassung eines Grundstückes in der Gem. Horburg (Flur 2, Flurstück 122/34) zur Realisierung eines Neubaus durch die Samtgemeinde Bardowick
  13. Hauptsatzung
  14. Geschäftsordnung
  15. Entschädigungssatzung
  16. Haushalt 2022
    Ergebnishaushalt
    Finanzhaushalt
    Mittelfristiger Finanzplan
    Stellenplan
    Haushaltssatzung
  17. Mitteilungen des Bürgermeisters
  18. Anfragen und Anregungen
  19. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  20. Beendigung der öffentlichen Sitzung