Baustelle Ilmenau-Klappbrücke in Wittorf!!!

Ilmenau-Klappbrücke der Kreisstraße K12 in Wittorf
Zeitraum 08.08.2022 bis 12.08.2022
Aufgrund von Sanierungsarbeiten muss die Ilmenau-Klappbrücke an der Kreisstraße 12 in Wittorf vollgesperrt werden. Fußläufig ist die Ilmenau-Klappbrücke jederzeit passierbar. Eine Umleitung ist ab Wittorf über die Kreisstraße 31 und 30 nach Bardowick weiter über die Kreisstraße 46 bis zum Kreisverkehrsplatz/Landwehr dann weiter über die Kreisstraße 51 und 30 nach Adendorf zur Elba-Kreuzung und über die Bundesstraße 209 nach Brietlingen weiter über die Kreisstraße 1 nach Barum und schließlich über die Kreisstraße 12 nach St. Dionys und entsprechend umgekehrt eingerichtet. Der Busverkehr ist während der Baumaßnahme jederzeit sichergestellt.
Quelle: Landkreis Lüneburg

Was passiert eigentlich mit dem Saal?  

Immer wieder erreichen die Ratsmitglieder solche oder ähnliche Fragen zum Saal, zum Stand der Arbeiten und dazu, was eigentlich für seine Zukunft vorgesehen ist:

„Wird am Saal gearbeitet? / Was ist dort noch zu tun? / Können wir den Saal schon mieten?“

Die kurze Antwort auf diese Fragen lautet: Es geht voran!

Die lange Antwort lautet: Bis Herbst / Winter 2021 hat sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Barum sowie aus den Ratsmitgliedern verschiedene Konzepte und Lösungsvorschläge rund um den Saal überlegt. Nach der Kommunalwahl im letzten Jahr wurde eine neue, interfraktionelle Projektgruppe, bestehend aus Mitgliedern des neu gewählten Rates, gebildet, um das Thema in der neuen Konstellation weiter zu verfolgen. Diese Projektgruppe musste sich nicht nur inhaltlich finden, sondern auch haushaltstechnische Gesichtspunkte berücksichtigen.

Die Mehrheit im aktuellen Rat lehnt es ab, dass die Gemeinde eine eigene Gastronomie oder ein Bistro im Saal betreibt. Es ist vor allem gewünscht, dass der Saal von der Bevölkerung genutzt wird. So soll der Saal beispielsweise von Bürgerinnen und Bürgern sowie von örtlichen Vereinen gemietet werden können. Dafür soll auch eine grundlegende aber passende Innenausstattung zur Verfügung stehen. Wer bereits bei Ratssitzungen dabei war weiß, dass wir noch keine einheitliche Bestuhlung mit Tischen und Stühlen haben. Auch die Akustik muss definitiv noch verbessert werden – wir brauchen eine Audioanlage und Schallmaßnahmen. Daneben muss der Tresenbereich noch ausgebaut werden – mittlerweile wurden hier Fliesen verlegt und ein Leistungsverzeichnis erstellt, um z.B. die Einrichtung des Tresenbereichs auszuschreiben.

Ein Leistungsverzeichnis (LV) benötigt die Gemeinde immer dann, wenn Arbeiten an Dritte vergeben werden sollen; bei öffentlichen Ausschreibungen dient das LV zur eindeutigen Definition der notwendigen und geforderten Leistungen. Die Gemeinde muss dabei produktneutral vorgeben, welche Leistungen und in welcher Art und Weise erfüllt werden sollen und mit diesem Leistungsverzeichnis Angebote verschiedener Händler, Dienstleister u.ä. einholen. Wenn es um Steuergeld geht, sind klare Regulationen bei der Beschaffung einzuhalten. Das bedeutet aber auch, dass solche Prozesse mit einer langen und aufwändigen Bearbeitungszeit und sehr viel Arbeit verbunden sind.

Solche Leistungsverzeichnisse sind jetzt auch noch z.B. für die Tische und Stühle und für die Akustikanlage erforderlich. Daran arbeitet die Projektgruppe aktuell, und es wurden bereits entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2022 für diese Investitionen eingestellt.

Daneben hat die Projektgruppe Entwürfe zu einer Nutzungsordnung, Hausordnung und zu einem Nutzungsentgelt erstellt, über mögliche Gesellschaftsformen beraten und die bisherige Mängelliste abgearbeitet. Ein dicker Katalog an Sacharbeit, vom Großen bis hin zu Kleinigkeiten: An einen Tresen mit Zapfanlage bis hin zu Seifenspendern, Toilettenschildern oder Fensterfolien musste dabei gedacht werden.  

Wenn dann die Inneneinrichtung steht und weitere Fragen wie z.B. Lagerflächen für die Ausstattung und das Equipment geklärt sind, kann in der 2. Jahreshälfte 2022 endlich eine offizielle Einweihung stattfinden. Vorausgesetzt, der Rat der Gemeinde Barum stimmt den Vorschlägen der Projektgruppe zu und die Lieferzeiten der Anbieter und Handwerker ziehen sich nicht allzu sehr in die Länge.  

Öffentliche Bekanntmachung

Am Mittwoch, den 06.07.2022, findet um 19:30 Uhr im Saal ehem. Gasthaus Flindt, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Barum statt.

Zuhöherinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

Es wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sitzung empfohlen, eine Maske über Mund und Nase zu tragen und einen Corona-Selbsttest durchzuführen.

T a g e s o r d n u n g:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28. April 2022
  6. Vergabe einer halbjährlichen Straßenkontrolle zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht in der Gemeinde Barum an den Bauhof der Samtgemeinde Bardowick VO 02/008/2022
  7. Vergabe von Unterhaltungs- und Grünpflegearbeiten in der Gemeinde Barum an den Bauhof der Samtgemeinde Bardowick VO 02/009/2022
  8. Mitteilungen des Bürgermeisters
  9. Anfragen und Anregungen
  10. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  11. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Die Feuerwehr Barum warnt: Sehr hohe Waldbrandgefahr!

Sehr hohe Waldbrandgefahr – teilweise Temperaturen von 30 Grad, eine Luftfeuchtigkeit von unter 30 %, dazu ab und zu eine frische Brise kombiniert mit ausgedörrten Nadelwäldern und reichlich Totholz darin, so wie auch im Bergwiesenweg zu sehen. Eine gefährliche Mischung, was derzeit den Feuerwehren Sorgen bereitet. Aktuell wurde für den Nordosten Niedersachsens teilweise die höchste Waldbrandstufe 5 ausgerufen. Der Flugdienst der Feuerwehr hat am Wochenende auch bereits mit Überwachungsflügen begonnen. Wir möchten alle Mitbürger bitten, umsichtig im Wald zu sein. Nicht Rauchen, kein Feuer oder Grillen und halten Sie die Zufahrten frei. Melden Sie verdächtigen Rauch unverzüglich über die 112 und weisen Sie die Feuerwehr vor Ort ein. Für einen erfolgreichen Erstangriff bietet sich bei dieser Wetterlage nur ein kurzes Zeitfenster für die Einsatzkräfte, daher zählt jede Minute.

Schützenfest Barum

Am 02. und 03.07. 2022 findet unser Schützenfest auf dem Sportplatz in Barum statt.

Hier der Zeitplan:

Traurig – ‚Gefahr im Verzug‘: Gemeindeeiche muss gefällt werden

Und das auch noch auf dem ‚Eichenplatz‘ mitten im Dorf, auf dem Gelände des Saales. Unser Baumkontrolleur muss, da es um die Verkehrssicherungspflicht und sich damit um die potentieller Gefährdung Dritter handelt, leider unerbittlich sein.

Das Baumkataster, dass nun in unserer Gemeinde für gemeindeeigene Bäume erstellt wird, dient eben genau dazu: Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen. Natürlich hat aber der Schutz und der Erhalt (und damit die Pflege!) unserer Bäume immer Vorrang, aber manchmal geht es leider nicht anders. Ersatzpflanzungen sind dann natürlich selbstverständlich.

Dieses alte, knorrige Individuum hat mit seinen fast 200 Jahren so einiges erlebt, und zeigt immer noch ein vitales grün. Aber der Stamm, so haben Prüfungen ergeben, ist hohl und in Randbereichen nur noch gefährlich dünn. Braunfäule zersetzt die Statik des Baumes.

Nun gilt laut Bundesnaturschutzgesetz, hier § 39, das Verbot, Bäume in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich nicht zu fällen! Die absolute Ausnahme ist ‚Gefahr im Verzug‘. Diese ist hier leider anzuwenden. Allerdings auch mit der pragmatischen Einschränkung, dass die Fällung erst nach dem 15. Juli erfolgen kann – der gesetzliche Stichtag, an dem die ‚Brut- und Setzzeit‘ offiziell endet. Selbstverständlich wird der Baum vor der Fällung nach Nistvögeln etc. überprüft.

Die untere Naturschutzbehörde (UNB), welche von der Gemeinde umgehend informiert wurde, hat diesen Sachstand ebenfalls am 04.06.2022 vor Ort feststellen müssen und wird diese Ausnahmegenehmigung erteilen.
In Niedersachsen gilt seit 01.01.2021 zudem das Bundesnaturschutzgesetz, hier §17 Abs. 3, das Bäume und Gehölze, die Landschaftsbild- oder Ortsbildprägend sind, unter den Schutz der UNB stellt. Das betrifft natürlich nicht nur die Gemeinde und gemeindeeigene Bäume, sondern auch jede Besitzerin und jeden Besitzer eines solchen Baumes auf Privatgrund.

Wenn Sie also Probleme oder Fragen zu ihren Bäumen haben – wenden Sie sich an die Gemeinde: sie hilft gerne mit Rat und Tat.

Jubiläum des S.V. Barum

20 Jahre S.V. Barum. Das wird mit allen Mitgliedern des Barumer Sportvereins und denen, die es werden wollen, gefeiert.
Am Sonnabend den 03. September 2022 in der Zeit von 12:00 Uhr bis ca.17:00 Uhr sind alle herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl wird gesorgt.

Wo? Auf dem Gelände des Festsaales in der Alten Dorfstraße in Barum.

Der S.V. Barum freut sich auf Sie!

‚Unser Saal‘ – Außenanlage West bekommt ihr Gesicht

Wer nicht regelmäßig auf seinen Spaziergängen oder Radtouren die Außenfläche West des Saales vor Augen hat, der wird sich sicherlich über die schönen Veränderungen freuen, denn jetzt ist dort alles gepflanzt, gestaltet, montiert und gepflastert.

Fehlte nur noch das Bodengrün – und das läuft jetzt gerade zu großer Form auf. Alle 22 Apfelbäume sind dank guter Pflege angewachsen, erblüht und werden uns sicher den einen oder anderen Apfel schenken (alles alte Sorten mit ganz eigenen Geschmack, den wir von unseren ‚EU-Äpfeln‘ nicht kennen). Auch die neu gepflanzte Hainbuchenhecke hat sich kräftig entwickelt und bildet einen schönen Abschluss zur Straße. Die Blumenwiesen sind eingesät und werden schöne Farbakzente setzen. Auch die zusätzliche, rahmende Pflanzung einiger Eichen zur Terrasse, wird noch erwogen.

Neues Gewitter-Warnsystem im Golfclub St. Dionys

Der Golfclub St. Dionys setzt auf moderne Sicherheitstechnik, um die Menschen auf dem weitläufigen Golfplatz bei Gewitter rechtzeitig vor Blitzschlag zu warnen.

Das vollautomatische Warnsystem empfängt punktgenaue Ortungsdaten von faktisch gemessenen Blitzen in der Umgebung des Platzes. 

Ist ein Gewitter so nahe, dass Blitze in sicherheitsrelevanter Entfernung gemessen werden, warnt das System mit einem Sirenenton auf dem Platz. Da der Alarm auf dem gesamten Golflatz gehört werden muss, ist der Alarm sehr laut eingestellt, so dass er auch im Ortsteil St. Dionys zu hören sein wird! Außerdem gibt es eine Info auf dem Smartphone. Hat es 20 Minuten lang nicht mehr geblitzt, erfolgt die Entwarnung per Sirenenton und auf dem Smartphone.

Das Gewitter-Warnsystem ist aber nicht nur den Golfspielern vorbehalten. Alle Bürger und Anwohner können sich über die Gewitterlage auf der Golfanlage durch die einfache Info-Ampel (grün-gelb-rot) auf dem Smartphone informieren.

Auf der Internetseite gcstd.coptrweb.de können Sie schnell abchecken, wie die aktuelle Gefahrenlage auf der Golfanlage und in der näheren Umgebung aussieht.

Keine Feiern am Barumer See zu Himmelfahrt erlaubt

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barumer See in der Zeit vom 25. Mai 2022,  18:00 Uhr bis zum 27. Mai 2022, 06:00 Uhr

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom  25. Mai 2022, 18:00 Uhr bis zum 27. Mai 2022, 06.:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  • Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in  der Anlage markierten Flächen.
  • Untersagt wir das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  • Es gilt für die markierten Flächen ein striktes  Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt,  handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Begründung:

Rechtsgrundlage für diese Regelungen ist § 11 NPOG in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG. Danach können unter anderem die Verwaltungsbehörden notwendige Maßnahmen treffen, eine Gefahr abzuwehren.

Christi Himmelfahrt wird traditionell für Tagestouren genutzt, wobei es in Gruppen zu starkem   Alkoholkonsum und Kontrollverlust kommen kann. Um diese Personen und Unbeteiligte vor Gefahrensituationen zu schützen, ist diese Allgemeinverfügung notwendig.

Darüber hinaus handelt es sich bei den markierten Flächen um besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitate, die vor allem in der Brut- und Setzzeit der Ruhe bedürfen. Durch das Betreten der freien Landschaft über den normalen Spaziergang hinaus, ist diese Ruhe nicht mehr gegeben. Insofern werden die Betretungsrechte, die sich aus § 59 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) ergeben, eingeschränkt. Gern. § 39 BNatSchG ist es u. a. verboten wildlebende Tiere zu beunruhigen und ihren Lebensraum zu zerstören. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft warden (§ 69 Abs.1 i. V. m. Abs. 6 BNatSchG). Ausgenommen von diesem Verbot sind die landwirtschaftlichen Anlieger

Allgemeinverfügung Barumer See Christi Himmelfahrt 2022